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z erlinge, s. Ruder.
inkennetze heißen an Bord von
Kriegsschissen die auf dem obersten Teil
der Bordwand befindlichen langen Kasten,
in denen bei Tage die Hängematten der
Mannschaft aufbewahrt werden; zum
Schutz gegen Nässe sind sie mit woesserdichten
Schutzdecken, den Finken netzkleidern,
bedeckt.
Slate s. Bajonettfechten.
lachlei
157)
Fingerlinge
achkeilderschluß, s. Geschütze (S.
Flagge, eine Art Fahne, von welcher
sich die F. aber dadurch unterscheidet, daß
sie nicht wie diese an die Fahnenstange angenagelt
ist, sondern zum „Flaggene an
der Ulaggenstange mittelst der Flagenleine
aufgezogen oder gehißt wird.
ie Flaggen u aus einem leichten
Wollstoff, dem Flaggentuch, gefertigt,
entweder aus verschiebenfarbigen Streifen
zusammengesetzt, oder mit gewissen
Zeichen bemalt. Flaggen dienen sowohl als
Nationalitätsabzeichen wie zum Zeichengeben:
so ist die F. halbstocks Zeichen der
Trauer, umgekehrt (also bei der deutschen
F. rot-weiß-schwarz, von oben gerechnet)
Zeichen der Meuterei, geknotet (in
Schau) Notzeichen; das Auf= und Niederholen
der F. dient als Gruß, das Streichen
der F. dient als Zeichen der Unterwerfung.
In den meisten Ländern ist die
Kriegs= von der Handelsflagge verschieden.
Die erstere führen sämtliche Kriegsschisse,
Küstenbefestigungen, Lotsenfahrzeuge, sonstige
Re serustgeschfee, die Posicchuete mit
einem Posthorn als besondres Abzeichen
sowie einige Konsulate, die Schis entweder
an der Gaffel des hintern Mastes
(Besanmast), oder auf kleinern Schiffen
an einem Flaggenstock am Heck. Im
Hasen liegende Kriegsschiffe zhissen# unter
Flaggenparade die F. morgens um Soder 9
Uhr, abends genau mit Sonnenuntergang
wird sie »niedergeholt«; hierbei treten die
Wachen ins Gewehr, Tambour und Pfeiser
schlagen den Fahnentrupp-, womit noch
häufig seemännische Manöver verbunden
werden. In See wird die F. nur beim
Passieren von Schiffen, in der Nähe von
Küsten oder bei feierlichen Gelegenheiten
gehißt. Kriegsschiffe hissen außer der
— Flanke.
Kriessssagge. noch je nach den Umständen
die Standarten souveräner Fürsten
oder die deren Familienmitglieder, die
Flaggen der Admirale je nach deren Rang
im Großtopp, Vortopp oder Kreuztopp,
oder wenn ein Kapitän der Kommandant
eines Schiffs oder Geschwaders ist, die
Kommodoreflagge oder den fliegenden
Stander. An Sonn= und Feiertagen
setzt jedes Kriegsschiff am Bugspriet die
sogen. Gösch (s. d.). — Kaufsahrteischiffe
erwerben die Befugnis zur Führung der
Nationalflagge durch Eintragung in das
Schiffsregister, dürfen aber kein andres
Abzeichen in der Nationalflagge, eine Dekorationsflagge
nur neben, aber
niemals an der Stelle führen, wo die Nationalslagge
hingehört. — Die Kriegsflagge
des Deutschen Reichs ist weiß,
durch ein schwarzes Kreuz in vier gleiche
Felder geteilt, im Kreuzungspunkt in
rundem Felde der Reichsadler; das linke
obere Feld besteht aus drei gleich breiten
schwarz-weiß-roten horizontalen Streifen,
in der Mitte das Eiserne Kreuz. Die Handelsflagge
besteht aus drei gleich breiten,
wagerechten schwarz-weiß-roten Streifen.
Flaggoffiziere sind die Admirale, weil
sie berechtigt und verpflichtet sind, am
Topp eines der Masten eine Flagge zu
führen, sobald sie das Kommando an
Bord übernommen haben, und zwar der
Admiral am Großmast, der Viceadmiral
am Fock-, der Kontreadmiral am Kreuz-(Besan-)
Mast. — Flaggleutnant
heißt der einem Flagesfizier ur Ausführung
der Signale des F agschiss beigegebene
Offizier.
Flaggschiff, das Schiff, welches die
Flatzge eines Flaggoffiziers (Admiral,
Geschwaderchef) führt.
Flamberg, im 16. Jahrh. zweihändiges
Schachischwert mit geflammter Klinge.
lanke, die rechte oder linke Seite einer
Truppe, im Gegenfatz zur Front und
zum Rücken. Um nach der F. hin sich
verteidigen zu können, muß die Truppe
eine Schwenkung oder einen Aufmarsch
machen, während welcher Bewegung sie
verteidigungsunfähig ist. Man sucht desbaw
die l au eine Terraindeckung anzuehnen
oder sorgt für Aufklärung nach