Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Krafe und elner kürperlichen Zächilgung 
mit zwanzig Stockstreichen; 
b)) Joham Frledeich Keppler, von Biz- 
feld, Oberamts Weinsberg, wegen eines 
qualistzirten und großen Diebstahls, ne- 
ben Bezahlung von der Untersuchungs- 
Kosten, und Berlust der Mll#tär-Ver- 
dienst. Medallle, zu neunmonatll- 
cher Festungsstrafe; 
10. Christlane Friedrike Frank, von Ble- 
üghelm, Oberamts Besigheim, wegen 
Ehebruchs und Schwangerschafts-Ver- 
beimlichung, neben der Verbindllchkeit 
zu Erstattung von 3 der Untersuchungs- 
Kosten, zu acht und ein palbmo- 
natlicher Zuchthaubstrafe. 
Am 16. Jonuar wurde: 
11. Philiopp Enderle, Schultheiß von 
Höpsigbelm, Oberamts Marbach, wegen 
oleler aus grober Fahrläßigkeit bei Be- 
stellung von Unterpfändern, und Führung 
des Unterpfands-Buchs begangener Ver- 
feblungen und sonsilger Versehen in sel- 
ner. Amtsführung, neben Verurthellung 
jum Schadens-Erfate und Bezahlung 
von 2 der Untersuchungs-, so wie von 
3 der Unterpfandsbuchs= Renovations= 
Kosten von seinem Dienste als Schult- 
pelß entlassen und mit vierwchl- 
ger Gesängnißstrafe belegt. 
Am i8. Jannar wurdet 
12. die zu Seungart in Untersuchung 96 
kommene Catharina Schäle, von Kicch- 
beim, wegen fortzesetzter Unzucht in der 
Restdenzstadt und Vaglrens, neben Be- 
jahlung ihrer Arrest= und Azungs auch 
##der Untersuchungs-Kosten, zu drei 
und einpalbmonatlicher Zuchthaus- 
strafe verurtheilt. 
Am 20. Jonuar wurde: 
15. dem Rudolph Springer, Wein- 
gärtner zu Hellbronn, wegen Verwendung 
einer bedeutenden Summe pflegschaftlicher 
Gelder in seinen Nutzen, neben'der Ver- 
bindlichkelt zu Erstattung der veruntren- 
ten Geldsumme samt Zinsen, und zu 
Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine 
einjährige Zuchthausstrafe zuerkannt, 
auch derselbe zu Bekleldung eines bffeur- 
lichen Amtes für unfähig erklärt. 
Am :5. Januar wurden ver- 
urtheilt: 
14 der im Zwangs-Arbeltshause zu Eßtin- 
gen befindliche Christoph Lang, von 
Wlnnenden, Oberemts Waitblingen, we- 
tgen gewaltsamen Ausbruchs aus dem 
Zwangs= Arbeleshause und begange- 
ner Vernutreuungen zu elnem Zusatze 
von dreimonatkicher Zwangs= Ar- 
beitshausstrafe und einer körperlichen
	        
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