jedem # unter solldarischer Verbindlich-
kelt zugeschieden.
20. a) Peter Mylilus, gewesener Schult-
heiß zu Thalhelm, Oberamte Hellbronn,
wegen einer während selner Amtsführung
als Schultheiß verübten Verfälschung
Iffentlicher Urkunden in eigennäiger
Absicht, und wegen grober Fahrläßig=
kelt, neben Bezahlung des der Almo-
sen-lege zu Thalheim schuldigen Ca-
pitalrests nebst Zinsen und der Un-
tersuchungs-Kosten., zu zweimonat-
licher Festungsstrafe mit angemessener
Beschäftigung innerhalb der Festung,
auch wurde die Unfähiskelt zu Be-
kleldung eines dffentlichen Amtes gegen
lihn ausgesprochen;
b) Conrad Gmehlich, vormaliger Hei-
ligenpfleger und Gemeinderath zu Thal-
belm, wegen vorsétlicher Verletzung
selner Amtepflicht, als vormaliger Al-
mesenpfletzer, durch Verflschung bffent-
licher Urkunden, neben solidarischer Ver-
bindlichkelt zu Bezahlung des von Peter
M0olius der Almosenkasse entzogenen Ca-
Pitalrests samt Zinsen, auch 3 der
Untersuchungs-Kosten, zu olerzehn-
tägiger Gefängnüßstrafe, und wurde
daneben Cassatlon von selner Stelle
als Gemeinderath, und Unfählgkeit
zu Bekleldung elnes öffentlichen Amtes
gegen lhn ausgesprochen.
Am Jo. Januar wurde:
aà#1. gegen Eoa Carollna Oberländer,
von Groß.Bottwar, Oberamts Merbach,
wegen Ehebruchs, Scortation und wle-
derholter Calumnie, neben der Verbind=
lichkeit zu Bezahlung der Untersuchungs-
Kosten, eine fünfmonotliche Zucht-
pausstrafe und Züchtigung mit oler und
#zwanzls Streichen erkannt.
a.)Cxioil = Senat.
1. durch einen unter IElchterlicher Leitung
zu Stande gekommenen BVergleich der
Credstoren unter sich und mit der Wittwe
des Gemeln-Schuldners d. d. 14. Nov.
und respect. 32. Dez. 1820, hat das De-
blewesen des selt dem russlschen Feldzuge
vermißten Obristen und Batalllons-Com-
mandeurs Leopold von Schmld auf Alten-
stedt, vom vormaligen Khnigl. Infan-
terle-Regiment Nro. 6. selne Erledigung
zeerhalten;
a. In der Appellationssache des Marlmillen
Unkel, von Winnenden, Namens seiner
Ehefrau, Kl., Anten, gegen Ferdinand
Huß, von Großheppach, Bekl., Aten,
dle Erstattung des Abgangs von dem