Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Dlebstaͤhlen, und an dem von Mailer 
veruͤbten Raub durch Annahme von 
Esfekten, und besorgten Verkauf dersel- 
ben, neben Bejahlung lhrer Arrest- 
Azungs= und der Hälfte der Unterfu- 
chungs-Kosten, auch des Schadens-Er- 
satzes, und zwar in Betreff der mit 
Maler gemelnschaftlich verübten Dieb- 
Kähle, unter solidarischer Verbindlich, 
kelt, zu achtzehenmonatlicher Zucht- 
hausstrafe und nachheriger sechsmo- 
natlicher Rekluslon in einem Zwangs= 
Arbeiltshause zu verurthellen sey; der 
Bezächt einer Kindes-Abtrelbung aber 
als unerwlesen auf sich zu beruhen habe. 
Den 10. Januar wurde: 
2. auf den Grund der vor dem Oberamtsge- 
richte Ellwangen gefuͤhrten Untersuchung 
Mariane Däubler, von Arlesberg, we- 
gen Vagirens und zweler in Genossenschaft 
verübter Diebstähle, wovon der eine quali- 
sicirt ist, m Betracht der wegen Dieb- 
stahls-Begünstigung früher schon erstan- 
denen Strafe, neben Bezahlung ihrer 
Arrest= Azungs= und sämtlicher Unter- 
suchungs-Kosten, auch Ersatz des Scha- 
dens, unter solidarischer Verbindlichkelt 
mit ihren Genossen, zu neunmonatli- 
cher Zuchthausstrafe verurtheilt, ruͤcksicht- 
lich des Verdachts aber an der Veruͤbung 
eines weltern Diebstahls Thell genom- 
men zu haben, von der Instanz enbun- 
den. 
Den 17. Januar wurde: 
3. in der vor dem Oberamtsgerschte Kün- 
zelsau verhandelten Untersuchungssache 
der Schulihelß Kaiser, von Alt-Kraut- 
beim, wezen tbeils schuldhoften, tbells 
vorsätzlicher Verletzung seiner Dleust- 
pflichten in Conseriptionssachen, und we- 
gen mehrerer anderer Dienstvergehen, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersetz des 
durch seine Amtsführung en:standenen 
Schadens, so weit solchen die Gemeinde 
erweisen wird, so wie der sämilichen Un- 
tersuchungs Kesten, unter Vorbehalt eines 
Strafzusatzes im Fall sich durch dle an- 
geordnete Untersuchung des Gemeinde- 
Rechnungewesens weltere Verfehlungen 
gegen ihn ergeben würden, von seiner 
Seelle als Schultheiß entlassen, und 
in elner oierzehntägigen Gefängnis= 
strafe verurtheilt. 
Unterm 34. Januar wurde: 
4. auf den Grund der vor dem Oberamts- 
gerichte Schorndorf verhandelten Unter- 
suchung, Johann Köngeter, von Hegen- 
lohe, rücksichtlich der Anschuldigung elner 
im Jahr 180„ verübten vorsägtzlichen 
Dodtung des Zellers Heß, von Hegen- 
lobe, von der Instanz absololrt, dogegen 
wegen absichtlicher Körper-Verletzung und
	        
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