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Dlebstaͤhlen, und an dem von Mailer
veruͤbten Raub durch Annahme von
Esfekten, und besorgten Verkauf dersel-
ben, neben Bejahlung lhrer Arrest-
Azungs= und der Hälfte der Unterfu-
chungs-Kosten, auch des Schadens-Er-
satzes, und zwar in Betreff der mit
Maler gemelnschaftlich verübten Dieb-
Kähle, unter solidarischer Verbindlich,
kelt, zu achtzehenmonatlicher Zucht-
hausstrafe und nachheriger sechsmo-
natlicher Rekluslon in einem Zwangs=
Arbeiltshause zu verurthellen sey; der
Bezächt einer Kindes-Abtrelbung aber
als unerwlesen auf sich zu beruhen habe.
Den 10. Januar wurde:
2. auf den Grund der vor dem Oberamtsge-
richte Ellwangen gefuͤhrten Untersuchung
Mariane Däubler, von Arlesberg, we-
gen Vagirens und zweler in Genossenschaft
verübter Diebstähle, wovon der eine quali-
sicirt ist, m Betracht der wegen Dieb-
stahls-Begünstigung früher schon erstan-
denen Strafe, neben Bezahlung ihrer
Arrest= Azungs= und sämtlicher Unter-
suchungs-Kosten, auch Ersatz des Scha-
dens, unter solidarischer Verbindlichkelt
mit ihren Genossen, zu neunmonatli-
cher Zuchthausstrafe verurtheilt, ruͤcksicht-
lich des Verdachts aber an der Veruͤbung
eines weltern Diebstahls Thell genom-
men zu haben, von der Instanz enbun-
den.
Den 17. Januar wurde:
3. in der vor dem Oberamtsgerschte Kün-
zelsau verhandelten Untersuchungssache
der Schulihelß Kaiser, von Alt-Kraut-
beim, wezen tbeils schuldhoften, tbells
vorsätzlicher Verletzung seiner Dleust-
pflichten in Conseriptionssachen, und we-
gen mehrerer anderer Dienstvergehen,
neben der Verbindlichkeit zum Ersetz des
durch seine Amtsführung en:standenen
Schadens, so weit solchen die Gemeinde
erweisen wird, so wie der sämilichen Un-
tersuchungs Kesten, unter Vorbehalt eines
Strafzusatzes im Fall sich durch dle an-
geordnete Untersuchung des Gemeinde-
Rechnungewesens weltere Verfehlungen
gegen ihn ergeben würden, von seiner
Seelle als Schultheiß entlassen, und
in elner oierzehntägigen Gefängnis=
strafe verurtheilt.
Unterm 34. Januar wurde:
4. auf den Grund der vor dem Oberamts-
gerichte Schorndorf verhandelten Unter-
suchung, Johann Köngeter, von Hegen-
lohe, rücksichtlich der Anschuldigung elner
im Jahr 180„ verübten vorsägtzlichen
Dodtung des Zellers Heß, von Hegen-
lobe, von der Instanz absololrt, dogegen
wegen absichtlicher Körper-Verletzung und