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Oft ist dasselbe Wort für Dinge gebraucht worden, die zwar an
sich gut und segensreich sind, aber nicht aus einer politischen Verbindung
von Haisertum und Masse hervorgingen. Hierher gehört insbesondere die
Sozialreform im Seitalter Maiser Wilhelms I. Man muß begrifflich und
sachlich die damalige Reform von den sozialen Erlassen Kaiser Wilhelms II.
unterscheiden, wenn man zu einer klaren Auffassung dessen gelangen will,
was soziales Kaisertum in Sukunft sein kann. Die Unterscheidung zwischen
den zwei äußerlich ähnlichen Dorgängen wird durch Aussagen Bismarcks
erleichtert, die er nach seiner Entlassung zu verschiedenen Schriftstellern
getan, und die durch Aufnahme in Hoschingers Sammlung anerkannt wurden.
Bismarck wehrt sich dagegen, daß er eine Art Staatssozialismus eingeführt
habe, und sagt über die Sozialreform Wilhelms I.:
Das ist durchaus nicht richtig, Was ich getan habe, lag in der
Richtung der Wobltätigkeit, nicht in derjenigen der Einmischung. Ich befürwortete
die Beschaffung irgend einer Versorgung für die durch das Greisenalter
geschwächten oder durch Krankbeit oder durch Unfall zur Arbeit unfäbig
gewordenen Arbeiter . . Als ich meinen Hlan zum ersten Male dem
Kaiser Wilhelm I. empfahl, begriff er dessen gesamte Tragweite nicht sofort,
aber sobald diese ihm voll und klar vor die Augen trat, nahm er ihn eifrig
auf. und in den letzten Jahren seines Lebens war es sein Tieblingsprojekt.
Niemand nahm ein höberes Interesse daran, und sorate eifriger für den
Erfolg dieses Hrojektes als er. Aber aus Arbeitern durch gesetzliche Maßnahmen
zufriedene Menschen werden zu lassen, ist ein Hirngespinst, ein
Dbantom, das sich nicht greifen läßt, wenn man ihm nahbt.
Mit voller Entschiedenheit stellte sich Zismarck dem Sdeengange Uoaiser
Wilhelms II. entgegen. Auf die Frage, ob die Arbeiterschutzgesetzgebung
nicht eine Weiterführung der kaiserlichen Erlasse von 1881 sei, antwortet er:
ganz und gar nicht. Für die kaiserlichen Erlasse, die mein eigenstes
Werk sind, an denen ich in Darzin ohne jeden anderen Menschen gearbeitet,
trete ich voll und ganz ein. Die Grenzlinie zwischen dem, was die kaiserlichen
Erlasse erzielen, und der Arbeiterschutzgesetzgebung liegt eben genau
da. wo der Swang anfängt.
Er hat nun zwar selbst die Arbeiterschutztundgebungen Kaiser Wilhelms II.
für die Offentlichkeit formuliert, aber nicht, weil er sie billigte:
Diese Erlasse waren seit langem eine TCieblingsidee des Kaisers:
Hintzpeter, Donglas und andere — kurz solche, die nicht im Dienst waren,
baben mit Sr. Majestät darüber Beratungen gehalten. Der laiser versprach