Full text : Demokratie und Kaisertum.

—  222  —

Oft  ist  dasselbe  Wort  für  Dinge  gebraucht  worden,  die  zwar  an
sich  gut  und  segensreich  sind,  aber  nicht  aus  einer  politischen  Verbindung
von  Haisertum  und  Masse  hervorgingen.  Hierher  gehört  insbesondere  die
Sozialreform  im  Seitalter  Maiser  Wilhelms  I.  Man  muß  begrifflich  und
sachlich  die  damalige  Reform  von  den  sozialen  Erlassen  Kaiser  Wilhelms  II.
unterscheiden,  wenn  man  zu  einer  klaren  Auffassung  dessen  gelangen  will,
was  soziales  Kaisertum  in  Sukunft  sein  kann.  Die  Unterscheidung  zwischen
den  zwei  äußerlich  ähnlichen  Dorgängen  wird  durch  Aussagen  Bismarcks
erleichtert,  die  er  nach  seiner  Entlassung  zu  verschiedenen  Schriftstellern
getan,  und  die  durch  Aufnahme  in  Hoschingers  Sammlung  anerkannt  wurden.
Bismarck  wehrt  sich  dagegen,  daß  er  eine  Art  Staatssozialismus  eingeführt
habe,  und  sagt  über  die  Sozialreform  Wilhelms  I.:

Das  ist  durchaus  nicht  richtig,  Was  ich  getan  habe,  lag  in  der

Richtung  der  Wobltätigkeit,  nicht  in  derjenigen  der  Einmischung.  Ich  befürwortete

  die  Beschaffung  irgend  einer  Versorgung  für  die  durch  das  Greisenalter

  geschwächten  oder  durch  Krankbeit  oder  durch  Unfall  zur  Arbeit  unfäbig

gewordenen  Arbeiter  .  .  Als  ich  meinen  Hlan  zum  ersten  Male  dem

Kaiser  Wilhelm  I.  empfahl,  begriff  er  dessen  gesamte  Tragweite  nicht  sofort,

aber  sobald  diese  ihm  voll  und  klar  vor  die  Augen  trat,  nahm  er  ihn  eifrig

auf.  und  in  den  letzten  Jahren  seines  Lebens  war  es  sein  Tieblingsprojekt.

Niemand  nahm  ein  höberes  Interesse  daran,  und  sorate  eifriger  für  den

Erfolg  dieses  Hrojektes  als  er.  Aber  aus  Arbeitern  durch  gesetzliche  Maßnahmen

  zufriedene  Menschen  werden  zu  lassen,  ist  ein  Hirngespinst,  ein
Dbantom,  das  sich  nicht  greifen  läßt,  wenn  man  ihm  nahbt.

Mit  voller  Entschiedenheit  stellte  sich  Zismarck  dem  Sdeengange  Uoaiser

Wilhelms  II.  entgegen.  Auf  die  Frage,  ob  die  Arbeiterschutzgesetzgebung

nicht  eine  Weiterführung  der  kaiserlichen  Erlasse  von  1881  sei,  antwortet  er:

ganz  und  gar  nicht.  Für  die  kaiserlichen  Erlasse,  die  mein  eigenstes

Werk  sind,  an  denen  ich  in  Darzin  ohne  jeden  anderen  Menschen  gearbeitet,

trete  ich  voll  und  ganz  ein.  Die  Grenzlinie  zwischen  dem,  was  die  kaiserlichen

  Erlasse  erzielen,  und  der  Arbeiterschutzgesetzgebung  liegt  eben  genau
da.  wo  der  Swang  anfängt.

Er  hat  nun  zwar  selbst  die  Arbeiterschutztundgebungen  Kaiser  Wilhelms  II.
für  die  Offentlichkeit  formuliert,  aber  nicht,  weil  er  sie  billigte:
Diese  Erlasse  waren  seit  langem  eine  TCieblingsidee  des  Kaisers:

Hintzpeter,  Donglas  und  andere  —  kurz  solche,  die  nicht  im  Dienst  waren,
baben  mit  Sr.  Majestät  darüber  Beratungen  gehalten.  Der  laiser  versprach