fuͤr Schreibmateriallen in jeder
Classe 15 fl.
Außerdem erhält eine Anzahl von Fbr-
stern, unabhängig von der Besoldungs=
Classe und nicht als Besoldungsthell, son-
dern blos nach dem aus Lek#l-Umständen
bhervorgehenden Bedürfulsse, elne Pferds-
ration; auch werden die bleher den Un-
terförstern zugestandenen Jagd-Emolu-
mente wo die Jagden noch nicht verpach-
tet sind, so wle die Anbring-Gebühren
im Betrag von Elnem Drlttheil der auf
lhre Anzelge angesetzten Forststrafen, künf-
tig den Flrstern überlassen.
e) Ein Forstwarth soll erhalten
Geld.. 343 fl.
: Klaf.er Holz à g fl. 18 fl.
— 30 fl.
EEILIEIIEIIIII
!) Ein Waldschütze,
je nach der Größe seines Bezleke
Geld öo bis 100 fl.
nebst : Klastern Holz59 fl. 16 fl.
VTestimmungen hinsichtlich der Pferderationen und
des Holzbedarfe.
Die Oberf#rster sowohl als die Fbrster
lind gegen den Bezug von Pferderationen,
die nur für das Bedürsniß des Dlenstes-
gegeben worden, die entsprechende Anzahl von
Pferden u irklich zu halten verbunden.
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Die Forst-Assistenten haben zwor nicht
dleselbe Verpficichtung, doch dürfen dle
Dienst-Verrichtungen, welche sie nur zu
Hferde besorgen können, hlerwegen nlemals
Noth lelden. .
An Brennholz werden gegen Bezah=
lung der Reoier Preise aus berrchaftlichen
Waldungen jährllch zugestanden:
elnem Oberfbrster
16 Klafter buchen Holz oder
à4 Klafter einer geringeren Holzgat-
tung;
elnem Feirster, (ohne Räücksicht auf dle
Classe)
8 Klafter buchen Holz oder
12 Klafter geringeren Helzes.
Zum Bczug elnes hbheren Quantums
haben dleselben besondere Leglilmation der
vorgesetzten Behbrde nölbig; jeder Helzhan-
del oder Verkauf von Besoldungsholz ist,
wie bloher, verboten.
F. 8.
Personal-Besiellung.
Fär die In der Felge bestehenden Stel-
len haben Se. Kbnigl. Majestät das
in der Bellage angezeig:te Personal gnä-
digst bestimmt.
F. 9.
Vollziebungs-Termin.
Die neue Einrichtung ist auf den 1. März