Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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suchungs-Kosten zu fnfmonatllcher Am :. März wurde: 
Festungs-Arbeitsstrafe. 3. Thomas Benz, von Unterbolhlugen, 
Am 24. März wurdet Oberamts Närlingen, wegen grohen Dieb- 
6, der Schullehrer, Georg Mattes, von stahls, neben der Verbindlichkelt zum Er- 
Düärbheim, Oberamts Spaichingen, we- sad des dadurch verursachten Schadens, 
gen mehrfachen Versuchs unfrelwllligen so wie zu Bezahlung seiner Haft= und 
Belschlafs mit unmannbaren Mädchen Untersuchungs-Kosten zu viermonatll- 
über 2 Jahren, erschwert durch die von cher Festungsarbelt auf Hehenasperg ver- 
ihm grbblich verletzte Dleustpflicht, selnen urtheilt. 
ehelichen Stand und sein Schwägerschafts- Am 25. Maͤrz ist: 
Verhaͤliniß zu einem der mißbrauchten r. Engelbert Gröber, von Siraßberg, 
Mädchen, neben Entsetzung veon seiner wegen zweler in Genossenschafe verübten, 
bekleldeten Stelle und Unfählgkeits-Erklä- durch Einbruch quallsteirren Diebstähle, 
rung zu Versehung elnes bffentlichen Am- neben solldarlscher Verbindlichkeit zum 
tes mit elner zwel und einhalbjähri- Ersatz des Schadens und Erstattung seiner 
gen Zuchthausstrafe belegt und in seine Haft= und Untersuchungs-Kosten zu elner 
Verhaft-so wle in sämtliche Untersuchungs- neunmonatlichen Festungs= Arbeles= 
Kosten verfällt. strafe mit der welteren Bestimmung verur:- 
Den :„u1. März ist: theilt worden, daß derselbe nach erstande- 
7. Anton Häberle, ledig, von Rottenburg, ner Strafe ous den Königl. Württember= 
wegen wiederbolten und großen, jedoch er- gischen Staaten ausgewlesen werden foll. 
setzten Diebstahls, neben der Verbindlich- 
keit zu Erstattung selner Haft= und Unter- An demselben Tage wurde: 
suchungs-Kosten zu einer achtmonatll. 10) der ledige Schustergeselle Johannes Ruf, 
chen Zuchchausstrase in Markgrbningen von Schwenningen, Oberamts Tutelin-= 
mit Willkomm uns Abschied von je gen, wegen wiederholten Vagirens, neben 
25 Rutbenhleben und zu nachberiger Re- der Verbindlichkeit zu Bezahlung sämt- 
clusion in ein ZJwangs-Arbeitshaus auf die licher Untersuchungs-Kesten zu achtmo- 
Dauer von wenisstens vier Monaten natlicher Zuchthausstrafe in Markerk= 
verurtheilt worden. ningen verurtheilt.
	        
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