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seines Oheims, des Herzogs Friedrich August
goen kinannt un machte im
preußischen Heer die Feldzüge gegen Frankreich
seit 1792 mit. FSeldüg W600 nach
dem Tod seines Oheims in den Besitz des
Fürstentums Ols gekommen, nahm er
806 an der Schlacht bei Auerstädt teil und
wurde mit Blüchers Korps in Ratkau gefangen.
Als sein Vater 10. Nov. 1806
seinen Wunden erlag, kam F. zur Regierung,
verlor aber durch Napoleons Machtspruch
sein Erbland, das mit dem Königreich
Westfalen vereinigt wurde. Beim
Ausbruch des österreichisch-französischen
Kriegs (1809) warb er in Böhmen ein
reikorps, mit dem er in Sachsen einfiel,
ich, nachdem Osterreich mit Napoleon
Waffenstillstand geschlossen, bis zur Weser
durchschlug und glücklich nach England
gelangte. Als er 1813 in sein Land zurückkehrte,
ward er mit Jubel empfangen,
fand aber schon 16. Juni 1815 bei Quatrebras
den Tod. Ihm folgte unter englischer
Vormundschaft sein Sohn Karl.
Vgl. Spehr, F. Wilhelm, Herzog von
Braunschweig (2. Aufl. 1861).
Hessen.
12) F. Wilhelm I., Kurfürst von
Hollen einziger Sohn des Kurfürsten Wilelm
II. und der preußischen Prinzessin
Auguste, geb. 20. Aug. 1802 zu Hanau, studierte
in Marburg und Leipzig und übernahm
schon 30. Sept. 1831 als Mitregent
seines Vaters die Regierung. Da ihm die
freisinnige Verfassung von 1831 zuwider
war, so suchte er ihre Wirkungen abzuschwächen
und fand an Hassenpflug, welchen
er jedoch 1837 entlassen mußte, Unterstützung.
Nach dem Tod seines Vaters
(20. Nov. 1847) wollte er die Verfassung
ganz aufheben, wurde aber darin durch
die Revolution von 1848 gehindert. Aber
kaum schien die Bewegung beendet, so berief
F. 1850 Hassenpflug wieder ins Ministerium.
Als die Ständeversammlung
die Forterhebung der direkten Steuern ohne
Budget versagte, wurde sie aufgelöst und
über das Land der Belagerungszustand
verhängt. Wegen der nun entstehenden
Unruhen zog sich F. nach Bockenheim zurück
und veranlaßte den Einmarsch eines
bayrisch-österreichischen Korps auf Befehl
Friedrich (Hessen, Mecklenburg).
des Bundes. Preußen, das sich ursprünglich
zu Gunsten der Ständeversammlung
hatte känaschen wollen, gab nach dem Zusammenstoß
von Bronnzell (s. d.) nach, und
kehrte 27. D15 triumphierend nach
assel zurück. Er hob die Verfassung von
1834 auf und führte 1852 eine neue ein,
nach welcher die Volksvertretung aus zwei
Kammern bestand. Die Zwistigkeiten mit
den Kammern dauerten fort, auch nachdem
Hassenpflug 1855entlassen war. 1860
führte F. eine neue Verfassung ein, gegen
welche das Land lebhaften Einspruch erhob,
und stellte erst 1862 die Verfassung von
1831 wieder her, als Preußen sich zum
Einmarsch in uhesiin rüstete und der
Bundestag es F. befahl. Im Kampf zwischen
Preußen und Osterreich 1866 stand
. auf seiten dieses Staats und verlor
866 sein Land. Er ward als Staatsgefangener
nach Stettin gebracht, schloß jedoch
17. Sept. 1867 mit Preußen einen
Vertrag, nach dem er gegen eine Geldentschädigung
seine Unterthanen ihres Eides
entband. Seine fortgesetzten Angriffe gegen
die preußische Herrs aft in Hessen veranlaßten
jedoch die Regierung, ihm die Nutznießung
des ihm überwiesenen Fideikommißvermögens
zu entziehen. F. starb 6.
Jan. 1875 zu Prag. Er lebte mit Gertrud
Falkenstein, der geschiedenen Frau
eines preußischen Leutnants Lehmann, die
er zur Gräfin von Schaumburg und Fürstin
von Hanau erhoben hatte, in moranatischer
Ehe. Das Anrecht auf das
zueeh ging auf den Landgraen
Friedrich von Hessen über, der sich
1873 mit der pgußi chen Regierung ausgesöhnt
hatte. Vgl. K. G. Färber, Remiriszenzen
an den letzten deutschen Kurfürsten
(1877). -
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. F. Franz II., Großherzog von
Mecklenburg-Schwerin, Sohn des Großherzogs
Paul Friedrich und der preußischen
Prinzessin Alexandrine, geb. 28.
Febr. 1823, studierte in Bonn und kam
nach dem Tod seines Vaters 7. März 1842
zur Regierung. Scen 1848 und neuerings
seit 1872 wiederholt machte er verebliche
Versuche, mit den Ständen eine
eform der Verfassung herbeizuführen.