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moͤze boͤchster Entschließung vom 15. d. M.
den bisberigen Viee-Kanzler Dr. von
Aatenrleih zum Kanzler der Unloersübt
ernannt und ihm In selner Cigenschaft eines
Regierungs-Bevollmächtigten den Rang in
der olerten Stuso der Rang-Ordnung mit
den Direktoren der Landes-Cellegien guä-
digst verlichen.
Ferner haben Höchstdleselben durch
hochste Entschlleßung vom 29. d. M. die er-
ledigte Hürten= Verwaltung Christophstbal
dem bleherigen Hütten-Verwalter Zobel,
von Abtegmünd, zu ertheilen, und demsel-
ben zugleich die Versehung der erledigten
Stelle eines Bergmelsters gnädigst zu über-
tragen geruht.
Unterm 7. d. M. bat der zur Pfarrel)
elchelbach, Didcese Oehringen, ernannte
Diekonus urd Präceptor Ammon in Ju-
ee fngen die bchste Bestätlgung erhalten.
Unterm 19. d. M. wurden beim vierten
Relter Regiment der Unterlleutenant Ednard
v. Reischach zum Oberlleutenant, und
der Wachtmeister v. Falkenstein des
dritten Reglments zum Umerlieutenant er-
nannt.
Ferner wurden die Unterlleutenants von
Ellrichshausen der Leibgarde, und
Herrmann v. Relschach der Feldjäger=
Schwadron, zu Oberlieutenants befdbrdert,
und endlich
die Unterlieutenants v. Sartorius vom
stebenten Infanterle-Regiment und
Hoffmann von den Garnisons-Com-
pagnien, wechselselt#g versetzt.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Minesterium.
Bekanntmachung in Betreff der Einsendung der Gebühren für das Staats= und Regierungs = Blatt
auf das zweite Semester 1822.
Fär das mit dem ersten Jull d. J. begin-
nende zweite Semester des Staats= und
Reglerungs = Blotts sind die Gebähren
ànn fl. 30 kr. vom Eremplar durch die mit
dem Einzug in den Oberam#s = Bezirken
beauftragten Stellen und Personen, so wie
durch die Kdalgl. Postämter im Laufe des
Monats Juni d. J. an das Kassen-Amt
für das Staats= und Regierungs = Blatt
einzusenden, von den in Stuttgart wohnerden