von diesem Zeitpunkte an die Verwendung
der Etats-Summen der einzelnen Mlniste-
tien in den von den Ministerlal-Kassieren
abzulegenden umfasser den Rechnungen nach-
gewiesen wird, während die Staats= Haupt-
kasse die an die Ministerlal-Kassen selbst
oder für ihre Rechnung geleisteten Zoblun-
gen, ohne sie nach Rubriken abzutheilen,
blos auf dle Gesamt-Etats-Summe eines
Ministerlums elnträgt.
Die Milnisterlal-Kassiere übernehmen da-
her, jeder in selnem Theile, die bisher von
der Ober-Zahlmelsterel der Staats-Haupt-
kasse unmittelbar behandelte Kassen = und
Rechnungsführung, indem sie
a)die Zehlungen entweder unmittelbar
lelsten, oder
b) dieselben nach Anwelsung der Staats=
kasse durch die Specialkassen leisten lassen,
und dafär die Qulitungen zum Belege
ibrer Rechnungen empfangen, oder auch
P) die specielle Nachwelsung einiger Aus-
gaben, wie es bieher von der Staats=
kasse geschehen, den Shpeclalkassen uͤberlas-
sen und sodann die von diesen geleisteten
Zahlungen aus den monatlichen Abschluͤs-
sen jener Kassen in ibre Rechnungen
aufnehmen.
9. 2.
Die Rochnungen der Ministorien zerfal-
len demnach in
416
A) Einnabmen,
B) Ausgaben,
und in belderlei Bezlehungen nehmen sle
die Unter-Abtheilungen
a) Reste,
b) Laufendes
in sich auf.
Die Einnehme tbellt sich in dieselben Ver-
schledenheiten ab, welche bel der Art der
Leistung der Ausgaben elntreten; sie besteht
daber
1.) In baaren Zusiüßen von der Staats-
kasse,
3.) in Avfrechnungen mit Qulttungen für
die, tbells von der Staatskasse, theils
von den Speclalkassen nach Anweilsun-
hen, und auf den Etat des Ministeri-
ums gelelsteten Zahlungen, und
3.) in summarischer Aufrechnung der aus
den monatlichen Abschluͤssen der Special-
kassen fuͤr den Etat des Ministerlums
sich berechnenden Lelstungen.
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Unter dle Rubrik „ Reste “ eignet sich
sowehl in der Einnahme als in der Ausgabe
alles dasjenige, was sich auf unerledigte
Forderungen ous vorigen Jahren bezlebt.
Das Laufende dagegen enthält dosjenige,
was auf den Grund des Etars vom laußen-=
den Jahre entweder empfangen oder verwen-
det worden ist.