Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

436 
Nro. 40. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag den 29. Juni 1822. 
  
I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete, 
Khnigl. Verordnung in Joll= und Handelssachen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. 
B- ben vielfachen Beschränkungen, wesche 
durch die von mehreren auswärtigen Sent 
ten, besenders in men#eren Jeiten ergriffenen 
Zoll= und Handels-Systeme dem Absatze 
der inländischen Urprodukte und Fabrikate 
in den Wes gelegt werden, und bei der 
bohen Dringlichkeit, den Unserem Lande 
hiedurch zugehenden Nachtdeilen krftigst 
entgegen zu wirken, sinden Wir Uns ver- 
anlaßt, in Uebereinstimmung mit den wäh- 
tend der letzten Versammlung Unferer 
getreuen Stände ausgesprochenen Wünschen, 
und iprem hieraus hervorgegangenen Be- 
schlusse vom 15. Mai 18x1, so wie in Folge 
der Einleitungen und Verabredungen mit 
den in Darmstadt zu gemelaschaftlichen 
Zoll= und Handels-Bestimmungen vereinig- 
ten Staaten, vorläufig und bis zu elner
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.