Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

behalt eines Straf,usatzes zu einer sechs- 
monatlichen Festungs= Arbeitsstrafe 
verurtheilte Schuhmacher Jakob Friedrich 
Kbdhrer, von Dornstetten, in Folge der 
inzolschen von dem Oberamtsgerlchte 
Freudenstadt geführten welteren Unterfu- 
chung wegen mehrerer welter erhobenen, 
nlcht ersetzten Unterschlagungen im Ge- 
samtbetrag von 34 fl. 33 kr., neben der 
Verbindlichkelt zum Ersatz derselben,so“ 
wle der neueren Untersuchungs-Kosten, 
mit einem Strafzusatz von einem Mo- 
nat Festungs-Arbeitsstrafe belegt. 
Endlich lst an demselben Tage: 
20. auf den Grund der von dem Oberamts= 
gerichte Reutlingen gefuͤhrten Untersu- 
chung der suspendirte Schullehrer und 
540 
Rathsschreiber Johann Martin Hofer, 
von Ohmenhausen, wegen einer betrügli- 
chen Cepital-Aufnahme auf fremden Ra- 
men mittelst Fälschung der zu Bestellung 
einer bffentlichen Hypothek und zur Er- 
schleichung ibrer oberamtsgerichilichen Le- 
galisirung erforderlichen Urkunden, auch 
Eintragung dleser falschen Hypetbek in 
das Unterpfandebuch und anderer Dlenst- 
vergehen, so wie wegen Verleitung meh- 
rerer Zeugen zu unwahren Aussagen vor 
Gericht, von seinen Stellen entsetzt, zu 
Bekleidung eines bffentlichen Amtes für 
unfäbig erkiärt und zu einer drei und 
einhalbmonatlichen Festungs-Arbells- 
strafe, so wie zum Ersaotz der sämtlichen 
Untersuchungs-Kosten verurthellt worden. 
:.) Cioil= Senat., 
Den 2. Juli ist: 
1. Johannes Rath, von Dettingen, mit 
dem von ihm la seiner vor dem Ober- 
amtsgerichte Urach verhandelten einen 
Abrechnungsstreit betreffenden Rechtssache 
gegen Peter Rulh, von Dettingen, dahier 
vorgebrachten Gesuche um Wiederein- 
seung in den vorigen Stand gegen den 
Ablauf der fünfzehntägigen Appellations= 
frist abgewlesen, und in die bierdurch 
veranlaßten Kosten verurtheilt worden. 
Den 3. Juli wurde: 
3. der von Jodannes Götz, von Unterthal- 
beim, gegen das von dem Oberamtege- 
richte in Nagold wlder ihn eingeleitete 
Gamverfahren ergriffene Rekurs als 
grundlos verworfen. 
Den g. Juli ist: 
5. der von dem Dominlkus Lehmüller in 
Börstingen, ergriffene Rekurs gegen das 
von dem Oberamtsgerichte Horb wider
	        
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