H.
Grundsätze, nach welchen die Einkünste angesetzt
und berechnet und sodann verwendet werden, auch
Umfang des Insiituts.
Zufolge dieser böchsten Resolution und
nachgefolgter weitern höchsten Bestimmun-
gen bestehen die Grundsätze, rach welchen
die Einkünfte des Fonds angesetzt und be-
rechnet und sodann verwendet werden, in
Folgendem:
1.) Für denselben wird das Einkommen
derjenigen Kirchenstellen, welche als über-
flüssig aufgehoben werden können, benutzt,
sowelt es nicht zur Belohnung derjenigen
welche die Verrichtungen der aufgehobenen
Stelle übernehmen, abgegeben werden muß.
Abzüge von reichlicher dotirten Seellen
werden in der Regel nach folgendem Maß-
stabe gemacht:
Von einem Dienst-
Einkommen
werden abge-
zogen
von Joo — Soo ff. — 25 fl.
— 3o00 — g0oe fl. — 40 fl.
— 900— looco ffl. — 60 fl.
— looo—iltoo f. — 35 fl.
— 1100 — 1200 fl. — 1aoo sl.
— 22o00 und darüber — 16o fl.
Einkommen und Abzug, welcher letztere in
der Regel halb in Geld und halb in Ratu-
ralien angesetzt wird, werden hier in den
616
sogenannten Competenz-Preisen, der Scheffel
Roggen ju 6 fl., der Scheffel Dinkel zu
5 fl. 30 kr., der Scheffel Haber zu 2 fl.
45 kr. u. s. w. berechnet.
Der Abiug findet nur auf Erledigungs-=
fälle und nur Einmal für immer Statt.
Eigenthämliche Verhältnisse bringen noth-
wendig Abänderungen des angegebenen Maß-
stabs des Abzugs in einzelnen Fällen milt
sich, und er fällt weg oder wird vermindert,
wenn nach dem Abzug die Seelle keln für
ihre elgenthämliche Verhältnisse angemesse-
nes Elnkommen mehr gewähren sellte.
.) Bel der ersten Anerdnung der An-
stalt mutzte das Minkmum des Elnkom-
mens, auf welches jede dasselbe noch nichi
erreichende Stelle gebracht werden sellte,
nothwendig nur auf eine äußerst mößige
und solche Summe bestimmt werden,
daß man vollkommen gesichert war, dle
der Anstalt angewlesenen Mittel werden
zuverläßig zu der durchgängigen Erhdhung
auf dieses Minlmum zurelchen, und so#
wurde es dann für Dekanate zu Joo fl.,
für die Diakonate erster Klasse zu 50, fl.
und für die übrigen Dlakonate und Pfar-
reien zu 425 fl. (die Naturalien immer
zu den obgedachten Competenz= Preisen ge-
rechnet) angenommen.