Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Entscheldung uͤber Kosten.- und Scha- 
dens-Ersatz: 
a) Carl Hirsch, wegen gefährlicher, vor- 
Wanner, von Oehringen, und seine. 
Femilie: 
#a) der Schleferdecker Friedrich Christion 
Wanner, ven Oehringen, wegen Ver- 
bal= Injurien und Widerseslichkelt mit 
bewaffneter Hand gegen die unter An- 
führung eines Gensd armerie= Rotten- 
meisters obrigkeitlich abgeordnete Poli- 
zelwache, wegen unerlaubten Gewehr= 
besizes und grober Injurien gegen den 
Stadtschultheißen Weizsäcker zu Oehrin= 
gen mit Räcksicht auf die früher schon 
wegen Renltenz erlittene oberamtliche 
Bestrafung, neben Consiskatien seines. 
Gewehrs, zu einer seiner kdrperlichen: 
Beschaffenhelt angemessenen Festungs- 
strafe von fünf Monaten; 
h) der ledige Jobann Georg. Wanner,, 
wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen 
elnen obrlgkeitlich abgeordneten Gens- 
d'armerie-Rottenmeister, so wie wegen 
grober Injurien gegen den Stadeschult- 
heißen. Weizsäcker zu Oehringen, zu ei- 
ner Festungsstrafe von drei und ei- 
nem halben Monat verurtheilt. 
Unterm 13. December wurden:: 
1½8. in der vor dem Oberamtsgerichte Oeh- 
vingen geführten Umtersuchungssache ge- 
gen die Diebsbande des heimathlosen 
Carl Hirsch und Consorten „neben der. 
sätzlicher Verwundung einer nicht bffent- 
lichen Person in der. Absicht sich seiner 
Arretlrung zu widersetzen, wegen in 
Genossenschaft verübter oleler Diebstäh= 
l#e, worunter vier und zwanzig kleine, 
zwei große, zwblf qualisicirte, sechs aus- 
gezeichnete und acht einfache, so wie 
wegen zwei Diebstahls-Attentate, noch 
zu zwei und einhalbjähriger Jucht- 
bausstrafe zu Getteszell ale Zusatz zu 
der berelts gegen ihn wegen, vor seiner 
Entwelchung aus dem Gefängnisse zu 
Oehringen, verübter Diebstähle, unterm 
6. Mai d. J. erkannten ein und ein- 
balbjährigen- Zuchthausstrafe; 
b) Johann Martin Geißler, von Edel- 
fingen, Oberamts Mergentheim, wegen 
Miturheberschaft der von Carl Hirsch 
verübten Diebstéhle und Diebstahlsver- 
suche, wegen Unzucht-Vergehens, Va- 
girens und Bettelns zu zweijähri- 
ger Festungsstrafe, mit nachheriger. 
Stellung unter, pollzeiliche Aufsicht; 
c Catharine Dollmantel, von Nohr= 
bach am Gisbibel im Großherzogthum. 
Baden gebärtig, wegen imellektuel- 
ker: Miturheberschaft an. vielen. von
	        
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