Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

die in Genossenschaft mit demselben ver- 
übten Vergehen betrifft, von seinen 
Aemtern cassirt, zu Bekleidung eines 
dffentlichen Amis für unfäbig erklärt 
und zu vier jähriger Zuchthausstrafe 
in Gotteszell verurthellt, hingegen in 
Hinsicht des Verdachts mehrerer ander-= 
weiter wirklich zu Schulden gebrachter 
oder versuchter Dienstoergehen, tbells 
von der Instanz entbunden, theils die- 
ser Verdacht als unerwiesen beruhen 
gelassen; 
b) der suspendirte Schultheiß und gewe- 
sene prooiforische Unteracciser Jehannes 
Nuding, von Hinterwellerrechberg, 
wegen In der Elgenschaft als Unterarcl= 
ser verübten Kassen-Eingriffs, desglel- 
chen wegen vieler, theils vollbrachter, 
theils attentirter Fälschungen bffentlicher 
Urkunden, sodann wegen mehrerer an 
bffentlichen Geldern verübter Unter- 
schlagungen in zum Theil beträchtlichen 
Summen, und wegen theils vollbrach- 
ter, thells attentirter Veruntreuungen 
de# Gemeinde= Verm#gens, ferner we- 
gen theils gänzlich falscher, kheils hochst 
übertriebener Anrechnungen an Dicten, 
Gebähren und Auslagen, und endlich 
wegen vieler anderen minder schweren 
Dienstoergehen, neben Ersatz des ge- 
stifteten Schadens und zwar umter soll- 
— 
darischer Verbludlichkelt mit dem In- 
culpaten Frey, so vlel die in Genossen= 
schaft mit demselben verübten Vergehen 
betrift, und neben Confiskatlon des 
wegen versuchter Aufnahme der Anne 
Marie Bauer, vom Beutenhofe, in das 
Bürgerrecht erhaltenen Geschenks zom 
Besten des Acmenfonds der Oberamts- 
stadt Gmünd, sodann neben Bezahlung 
sämtlicher Kosten der wegen seines 
Kassenrests und des bei Gelegenhei#t 
der erwähnten Bürger-Aufnabme von 
demselben verübten Betrugs geoflogenen 
Untersuchung, von selnen Aemtern cas- 
sirt, zu Bekleldung eines bffentlichen 
Amts fuͤr un fählg erklärt, und zu 
dreijlbriger Zuchthausstrafe zu Got- 
teszell verurtbeilt; im Uebrigen aber 
wegen Verdachts mehrerer wellterer 
Fälschungen und Unterschlagungen von 
der Instanz entbunden und die An- 
schuldigungen weiterer Dienstvergeben 
dieser und ähnlicher Art als unerwiesen 
beruhen gelassen; 
D) der suspendirte Anwald und Bürger- 
meister Franz Bulling, zu Vorder- 
wellerrechberg, zwar in Hinsicht des 
Verdachts eines verübten Kassen= Ein- 
griffs und bledurch gesetzten Kassenrests, 
gleich wie wegen Verdachts der Fal- 
schung elner ausgestellten Qulttung von
	        
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