Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Heldenheim gefährten, von dem Ober- 
amtegerichte Ellwangen reasumirten Un- 
tersuchung, Catharine Jaus, von Boll= 
belm, wegen wiederholten Vagirens mit 
oiermonatlicher Einsperrung in das 
Zwangs-Arbeitshaus zu Ellwangen, so- 
dann mit einer Zächtigung von 20. Stok- 
streichen und Zahlung sämtlicher Unter- 
suchungs-Kosten belegt; 
à 2. auf die von dem Oberamtsgerichte Mer- 
gentheim geführte Untersuchung wurde 
Ellsabelthe Neubert, von Welkersheim, 
wegen zweler kleiner, aber ausgezeichne- 
ter Diebstähle, welche bei lihr als dritter 
Diebstahl zu betrachten sind, zu fünf- 
lehenmonatlicher Zuchthausstrafe in 
Ludwlgsburg mit Willkemm, und vach- 
heriger achtmonatlicher Rekkluston in 
ein Zwangs-Arbeltshause, so wie zum Er- 
satze des Entwendeten in sowelt solcher 
noch nicht geschehen, und zu Bezahlung 
sämtlicher Arrest-Azungs= und Unter- 
suchungs-Kosten verurtheilt. 
Unter demselben Tage wurde: 
2:3. auf den Grund der vor dem Ober- 
amtsgerichte Schorndorf geführten Un- 
tersuchung gegen Catharine Friz, von 
Wästenrolh, wegen verübten kleinen re- 
stituirten Klelder = Diebstahls, welcher 
im rechtlichen Sinne als dritter anzuse- 
ben ist, eine sechsmonatliche Juch'- 
79 
bausstrafe in Ludwigsburg nekst Will- 
komm, und nachherige dreimonat- 
liche Reklusson in ein Swangs-Arbeits- 
haus ausgesprochen und dieselbe zugleich 
zu Bezahlung aller aufgegangenen Ko- 
sten condemnirt; 
„4. auf die vom Oberamtsgerichte Hall 
geführte Untersuchung unter Aussetzung 
des Kostenpunkts: 
o) der gegen Christian Wlofinger, Sal- 
nenmacher und Keßler von Heuberg, 
vorgebrachte Diebstahls = Bezücht zwar 
als unerwiesen beruhen gelassen, derselbe 
aber wegen Conkubinats mit der Witt- 
we Barbare Closika, geborne Dewald, 
von Dünsbach, zu olermonatlicher 
Zwangs-Arbeltshausstrafe in Ellwangen, 
und 
b) dle genannte Closikg, wegen Conku- 
binats mit Wlpfinger, gleichfalls zu 
olermonatlicher Zwangs= Arbeits- 
hausstrafe in Ellwangen verurthellt. 
An demselben Tage wurde: 
15 in der von dem Oberamtsgerichte Gmänd 
geführten Untersuchungssache die An- 
schuldigung gegen Bernhard Kugler vom 
Beiswanghof, seinen Bruder absichtlich 
verwundet zu haben, als unerwiesen auf 
sich beruhen gelossen, derselbe aber wegen 
culposer gefährlicher Verwundung seines 
Bruders bei mangelnder Gewißhheit, daß
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.