dessen nachgefolgter Tod hlerin wirklich
seinen Grund gehabt, und unter Berück-
sichiigung der eintretenden Milderungs=
Grände, neben Bezahlung der Arrest-
und Azungs-, desgleichen der versuchten
Hellungs= so wle der Untersuchungs-Ko-
sien mit viermonatlicher Festungs-
strafe belegt.
Unterm 31. December wurde:
„6. in der ven dem Oberamtögerichte Mer-
gentheim gegen Christopp Weinmann,
gewesenen Kastendiensts = Verweser zu
Crealingen verhandelten Untersuchungs-
sache der Berdacht, das sich ergebene
Defieit bei den ihm anvertraut gewese-
Erkenntnisse in
Den 32. December wurde:
in der von dem Gerlchtshofe für den Jaxt-
Kreis zur Reolsion vorgelegten Unterfu-
chungssache gegen- den verheiratheten
Maurer Joseph Deeg, von Forstweller,
Oberamtegerichts Ellwangen, von dem
Criminal-Senat des Kbnigl. Ober-Trei-
bunals erkannt, daß zwar der gegen den
Angeschuldlgten erhobene Bezücht der
Todtung des am 9. Oklober 1318 im
Walde bei Forstweiler todtgefundenen
Jehannes Huber von da, in Ermanglung
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nen Fruchtkästen bdslicher Weise oder
durch Nachléßlgkelt veranlaßt zu haben,
als unerwiesen beruhen gelassen, dagegen
aber Inculpat wegen Unordnung in sei-
nem Rechnungswesen, instruktionswldri-
gen Ankaufs von Gült= und Besol=
dungefrüchten, so wie wegen in gewinn-
süchtiger Absicht sich zu Schuld gebrach=
ter Annahme von Geld anstatt eines zu
liefern schuldig gewesenen bedeutenden
Quantums von Zehend-Bestandfrüchten
und nachheriger Unterschtogung d eses
Surrogats, von seinem Dienst caffirt,
und zu viermonatlicher FestungsKrafe
neben dem Ersaßz des Schadens und der
Umersuchungs-Kosten verurtheilt.
Revdisions-Fällen.
eines näheren Beweilses beruhen zu las-
sen, der Angeschuldigte dagegen wegen
oleler in Genossenschaft und gewerbs-
mäßig verübter, theilweise ausgezelchneter
oder qualisicirter, und großenthells ge-
fährlicher Diebstähle, welche bezlehungs-
weise als erster und zweiter Räckfall
des Angeschuldigten in dasselbe Verbre-
chen erscheinen, ingleichen wegen böbnli-
cher Diebstahls -Versuche, und des bei
einem derselben in Gemäßbeit des vor-
ausgefaßten Versatzes auf jeden Erfolg