Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

dessen nachgefolgter Tod hlerin wirklich 
seinen Grund gehabt, und unter Berück- 
sichiigung der eintretenden Milderungs= 
Grände, neben Bezahlung der Arrest- 
und Azungs-, desgleichen der versuchten 
Hellungs= so wle der Untersuchungs-Ko- 
sien mit viermonatlicher Festungs- 
strafe belegt. 
Unterm 31. December wurde: 
„6. in der ven dem Oberamtögerichte Mer- 
gentheim gegen Christopp Weinmann, 
gewesenen Kastendiensts = Verweser zu 
Crealingen verhandelten Untersuchungs- 
sache der Berdacht, das sich ergebene 
Defieit bei den ihm anvertraut gewese- 
Erkenntnisse in 
Den 32. December wurde: 
in der von dem Gerlchtshofe für den Jaxt- 
Kreis zur Reolsion vorgelegten Unterfu- 
chungssache gegen- den verheiratheten 
Maurer Joseph Deeg, von Forstweller, 
Oberamtegerichts Ellwangen, von dem 
Criminal-Senat des Kbnigl. Ober-Trei- 
bunals erkannt, daß zwar der gegen den 
Angeschuldlgten erhobene Bezücht der 
Todtung des am 9. Oklober 1318 im 
Walde bei Forstweiler todtgefundenen 
Jehannes Huber von da, in Ermanglung 
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nen Fruchtkästen bdslicher Weise oder 
durch Nachléßlgkelt veranlaßt zu haben, 
als unerwiesen beruhen gelassen, dagegen 
aber Inculpat wegen Unordnung in sei- 
nem Rechnungswesen, instruktionswldri- 
gen Ankaufs von Gült= und Besol= 
dungefrüchten, so wie wegen in gewinn- 
süchtiger Absicht sich zu Schuld gebrach= 
ter Annahme von Geld anstatt eines zu 
liefern schuldig gewesenen bedeutenden 
Quantums von Zehend-Bestandfrüchten 
und nachheriger Unterschtogung d eses 
Surrogats, von seinem Dienst caffirt, 
und zu viermonatlicher FestungsKrafe 
neben dem Ersaßz des Schadens und der 
Umersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Revdisions-Fällen. 
eines näheren Beweilses beruhen zu las- 
sen, der Angeschuldigte dagegen wegen 
oleler in Genossenschaft und gewerbs- 
mäßig verübter, theilweise ausgezelchneter 
oder qualisicirter, und großenthells ge- 
fährlicher Diebstähle, welche bezlehungs- 
weise als erster und zweiter Räckfall 
des Angeschuldigten in dasselbe Verbre- 
chen erscheinen, ingleichen wegen böbnli- 
cher Diebstahls -Versuche, und des bei 
einem derselben in Gemäßbeit des vor- 
ausgefaßten Versatzes auf jeden Erfolg
	        
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