Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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erthellen, bei Achse-Verkäufen von Geträn= llegenden Accise-Entrichtung einen badscheln 
ken genau darauf zu sehen, dah die dies= auf die, in dem vorbemerkten F. der Accise- 
falls bestehenden Vorschriften strenge befolgt Ordnung vorgeschriebene Weise von dem 
werden. Orts-Acclseamt zu lösen haben. 
Jasbeseudere aber ist der y. 29. der Ac- Unterläßt ein Käufer den vorgeschriebenen 
else-Ordnung durch die neuere Verordnung Ladschein zu lisen, so verfällt er nach s. 
vom i6. Oklltober 1821, (Staats- und Re- 2g. der Accise- Ordnung in eine Strafe von 
gierungsblatt Nro. 80.) in Ansehung der 3. fl. 15. kr. und wlrd, wenn eine Accise- 
Ausstellung der Ladscheine nur dahin modi- Defraudation entdeckt werden sollte, als Thell- 
fieirt worden, daß die Getraͤnke-Käufer zu haber an derselben angesehen. 
gleicher Zeit mit der dem Verkéufer ob- S.uttgart den 19. December 1822. 
Söskind. 
Dienst-Erledigung, 
Dle erledigte Pfarrei Rieth, Dibcese Bal= Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wo- 
bingen, hat kein Fllial, 335 Seelen und ein chen bei dem evangelischen Consisterium zu 
Elnkommen von 550 fl. nach Etats-Preisen. melden.
	        
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