Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

helm, welcher bei dem Oberomtsgerschte 
Biberat# in Untersuchung war, wegen 
wlederholter Lendstrelcherel, neben Zu- 
scheidung eines angemessenen Thells der 
Untersuchungs-Kesten, zu einer Festungs- 
Arbeitestrafe ven zwei Monaten, und 
nachheriger Einsperrung in das Zwangs- 
Arbeitehaus zu Ulm bis zu erprobter 
Besserung, wenigsiens aber auf fechs 
Menate; 
5. Marie Model, von Ennabeuren, Ober- 
amts Mänsingen, wegen wilederholter 
Landstreicherel und Fleisches-Vergehen, 
unter Zuscheldung der Kosten, zu 
sechemonatlicher Elnsperrung in dem 
ZSwangs-Arbeitshause zu Ulm; 
6. Jakob Hiller, von Wain, Oberamis 
Wilblingen, wegen wilederholter Landstrei, 
cherei, und dügen vor Gericht, neben 
Zuscheldung der Untersuchungs-Kosten, 
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zu achtmonatllcher Einsperrung in dem: 
Zwangs-Arbeltshause zu Ulm. 
Am 8. December ist: 
). gegen den bei d.n Oberamtsgerichte- 
Ravensburg in Unteriuchung gekommenen. 
Johannes Untersonder, von Etnat, 
Cantons St. Gallen, wegen vorsätzlicher 
und bedeutender Korper-Verletzung, un- 
ter Einrechnung elnes im Gefängniß 
verübten Unfugs, neben Verfällung in 
de. Untersuchungs-= so wie in die Heir- 
lungs-Kosten des Verletzten, und Ver- 
bindlichkest zum Ersetze des durch seinen 
Unfug im Gefängnisse gestifteten Scha- 
dens, eine viermonatliche Festungs-= 
Arbeitsstrase, und 
3. gegen dle ledige Catharine Broß, von 
Eglingen, welche bel dem Oberamtsge- 
richte Münsingen in Untersuchung kam, 
wegen wiederholten Ehebruchs, neben 
Verféllung in einen angemessenen Theil 
der Untersuchungs-Kesten, eine oler- 
zebnwöchige Zuchthausstrafe in Mark- 
grningen ekkannt worden. 
Am 10. December wurde: 
9. Andreas Honser, von Oberzell, auf 
den Grund der von den Oberamtsgersch- 
ten Tettnang und Ravensburg vorgeleg- 
legten Untersuchungs-Akten, wegen In- 
jurlen, und thätlicher mit einer Waffe- 
begangener Wldersetzlichkeit gegen eine. 
obrigkeitliche Person und einen Gens- 
d'arme, ferner wegen mehrfacher Be- 
trügerelen, unter Einrechnung elines Theils. 
des erstandenen Arrestes, zu einer vier- 
monatllchen, seiner Kdrper-Beschaffen- 
beit angemessenen Festungs-Arbeltsstrafe, 
und zum Erfatz eines Antheils an den 
Umtersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Am 13. December ist: 
10. gegen den gewesenen Kapitels-Käm- 
merer, Pfarrer Widmann zu Berg
	        
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