8.) Erkennung und Verfuͤgung in Faͤl-
len, wo die Uneinbringlichkeit eikes
Gefälls oder A#sstands einem Ber-
säumnisse des Beamten zuzuschreiben
ist.
K. 14.
6) Die Leitung und Controle des Etats-
Kassen= und Rechnungswesens bei den,
den Kammern untergeordneten Verwal-
tern und ihren Unterrechnern, vorbe-
hältlich der der Oberrechnungs-Kam-
mer durch die Verordnung vom 15.De-
cember 1818 übertragenen Oberaufsicht;
namentlich
½.) Prüfung der von den Beamten ge-
fertigten Jahrs-Etats und Sorge für
die Beobachrung derselben nach erfolg-
ter Richtigstellung durch die Oberrech-
nungs-Kammer; Aussicht gegen Ueber-
schreitungen der Etatssätze durch Buch-
fäührung öber die angewiesenen Aus-
gaben; Berichts= Erstattung an das
Finanz-Ministerium in Fällen, wo
durch unvermeidliche Ausgaben die
Etatosäße überschriteem werden müssen;
2.) Ausübunk der unmiktelbaren Cassen=
Controle gegen die Verwalter, mittelst
Pröfung ihter periodischen Cassen=
Berichte und Beobachkung des Ganges
der Cassen- Werwaltung während des
„Rechnungs" k#ss;:
129
3.) Abnahme der Rechnungen nach dem
Jahresschlug; Sorge für jährliche Re-
vision der Cassen nach den Resultchten
des Abschlusses, und für Einhaltung
des zur Rechnungs-Einsendung gege-
benen Termins; Erkennung über Frist-
verlängerungs-Gesuche, und Ahndung
unerlaubter Verzögerungen;
4t.) Sorge für unverweilte und zweck-
mäßige Prüfung der Rechnungen,
so wohl nach dem Calcuk als nach all-
gemeinen und besfonders vorgeschrie-
benen Verwaltungs-Grundsäßten;
5.) Ertheilung der nöthigen Rezesse und
Erledigung der Rechner; Verfägung
der Ausfolge der Caurionen von abge-
kommenen und absolvirten Beamten;
6.) Jedesmalige Anzeige von enrdekten
Kassenresten und Veruntrenungen der
Rechner an das Finanz-Minlsterium
und halbjährliche Berichts-Erstattung
über solche bei den Gerichten zur Erle-
digung anhängige Fälle.
. 15.
H). In Beziehung auf Ausgaben für all-
#gemeine Staatszwecke:
1.) Die Leitung des gesammten Hoch-
bauwesens an Staatsgebauden, ohne
Räcksiht auf ihre Bestimmung zu all-
gemeinen oder besondern Zwecken der