Metadata : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1186  1869.  Art.  17.  Verantwortliche  Bundeeministerien.

möchte  meinen,  daß  die  Herren  Abgeordneten,  die  aus  der  Mitte  der  Bevölkerung
  kommen,  mir  bestätigen  werden,  daß  das  oder  jenes,  was  der  Bund
gethan  hat,  auch  bei  denen,  die  ganz  gut  Deutsch  gesinnt  sind,  einen  vollen
Anklang  noch  nicht  gefunden  hat.  Kurz  wir  bedürfen  dazu  auch  einer
Zeit.  Und,  meine  Herren,  ich  lege  auf  diese  Entwickelung  von  unten  —  ich
habe  mir  damals,  als  ich  die  Ehre  hatte  Mitglied  des  Hohen  Hauses  zu
sein,  das  auch  zu  sagen  erlaubt  —  ich  lege  ein  viel  größeres  Gewicht  darauf,
daß  diese  Thätigkeit  in  der  Bevölkerung  entwickelt  wird,  als  daß  wir  Organe
  schaffen,  die  bei  der  tüchtigen  Bestrebung  der  Bundesregierung  ja  entbehrlich
  sein  werden  und  ohne  eine  solche  wahrscheinlicherweise  Nachtheile
schaffen  würden.  Ich  wiederhole,  meine  Herren,  die  Thätigkeit  der  Bundesgesetzgebung
  muß  erst  noch  in  ihren  Folgen  in  die  unteren  Schichten  der
Bevölkerung  kommen,  um  als  das  Band  zu  gelten,  was  wir  vor  allen  Dingen
  brauchen.  Die  Deutsche  Geschichte  hat  eine  Reihe  von  Jahrhunderten
hindurch  falsche  Wege  gemacht;  wir  sind  im  Stande,  ihr  einen  richtigen
Weg  zu  geben.  Das  Jahr  1866  hat  dies  gethan,  aber  nimmermehr  sind
wir  im  Stande  in  zwei  bis  drei  Jahren  sie  an  das  Ziel  zu  führen,  und
aus  diesem  Grunde  glaube  ich,  man  soll  das  Vorschreiten  auf  dem  Wege  des
Antrags  mit  äußerster  Vorsicht  erst  dann  eintreten  lassen,  wenn  überhaupt
der  Zeitpunkt  da  ist,  daß  das  gesammte  Volk  dafür  auch  die  rechte  Empfänglichkeit
  hat.  Meine  Herren,  es  ist  erwähnt  worden,  daß  die  Deutschen  Kleinstaaten
  —  ich  rechne  hierzu  besonders  die  Staaten,  die  auf  dieser  Seite  des
Hauses  (links)  vertreten  sind  —  daß  diese  durchaus  kein  Interesse  hätten,
dem  Antrage  entgegen  zu  sein.  Meine  Herren,  wenn  diese  Staaten  lediglich
ihr  individuelles  Interesse  im  Auge  behalten  wollten,  so  möchte  das  vielleicht
wahr  sein:  die  Aufgabe  der  Kleinstaaten  ist  nach  einer  Richtung  hin  jetzt
und  von  jeher  gewesen  mit  dem  Bundesministerium  in  keine  Kollision  zu
kommen.  Daß  die  kleinen  Staaten  also  nach  dieser  Seite  hin  Zustimmung
geben  könnten,  würde  ja  denkbar  sein,  aber,  wie  der  Herr  Staatsminister
Freiherr  von  Friesen  bereits  erwähnt  hat,  es  wird  tief  einwirken  auf  größere
und  wie  ich  mich  nicht  enthalten  kann  auszusprechen,  es  wird  sehr  tief  eingehende
  Einwirkungen  auf  Preußen  haben  und  möglicherweise  die  Rückwirkungen
  herbeiführen,  die  wir  einem  Großstaat  wie  Preußen,  mit  einer  solchen
Geschichte  wie  Preußen  gegenüber,  auf  das  Aeußerste  vermeiden  müssen,  so
lange  wir  nicht  wissen,  daß  das  Deutsche  Element  auch  in  dieser  Beziehung
empfänglich  in  Preußen  geworden  ist.  Ich  erlaube  mir  noch  eine  Aeußerung
auf  die  Bemerkungen  des  Herrn  Abgeordneten  Grafen  zu  Münster.  Wenn
dieser  sagte,  es  möchte  vielleicht  im  Jahre  1866  so  gehen,  wie  es  im  Jahre
1815  mit  der  Bundesverfassung  gegangen  ist:  meine  Herren,  diese  Besorgniß
  scheint  mir  nach  verschiedenen  Seiten  vollkommen  ungerechtfertigt.  Vor
allen  Dingen  ist  die  Bundesverfassung  von  18977  ein  ganz  anderes  Werk  als  die
Bundeeverfassung,  die  im  Jahre  1515  gegeben  wurde.  Aber,  was  ich  dem
Herrn  Grafen  zu  beachten  gebe  und  Jedem,  der  einen  hohen  Werth  auf  die