Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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nach Linten A441. —kr 
b) auf die Seittet. . iuiufl. —kr. 
111.) Fuͤr bie Einrichtung der vollkommenen Verrenkung des Unterfußes 
aus dem Kniegelenk nach hinten 24 fl. —-kr. 
112.). Fuͤr die Einrichtung der Berrenkung der Kniescheibe .. 3Bfl. — kr. 
113.) Fuͤr die Einrichtung der vollkommenen. Auslenkung der Hand oder 
des Vorderfußes . .nvoffl. bis 16fl. 
114.) Fuͤr die vollkommene Einrichtuns des Schenkelkepss KAafl. bis zöfl. 
#Wmerkung. Sollte bei irgend einer Verrenkung ein Bruch damut ver- 
bunden seyn, so wird dieser besonders gerechnet. Bei der Ein- 
richtung einer schoh orralteten Verrenkung, wird die Vorberei- 
tungs-Kur nach Umständen besonders bezahlt. 
½75.) Für eine Schußpocken= J#npfung, gleich den erzten. 
116.) Für einen Zahn auszuziehen Jfl. #kr. 
117.) Für Brennen und Plombiren je für einen gZahn fl. kr. 
118.) Für Aderlassen 
a) auf dem Lande, wie für einen Krankenbesuch, 
b) in der Stdtttttee — fl. a24kr. 
he) an gefährlichen Orten .... Zokr bis 4okr. 
40 mit der Lanzette, wenn nämlich socches usbrücuch verlangt wird #fl. —kr. 
19.) Bei Einsprihungen sn die Ohren, Nase und den Hals für jeden 
Gang samt der Bemähung, wie für einen Krankenbesuch. 
120.) Für Einsprißung in die — bei i Krankbeiten der weib- 
lichen Geschlechtstheile fl. 24 kr. 
21.) Für ein Klystier zu sesen ffl. 24kr. 
z32.) Für Seidelbast zu sehen, und zu verbinden. wochentlich Affl. —kr. 
175.) Für ein Blasenpflaster zu sehen, so wie für den jedesmaligen Ver- 
band, gleich einem Krankenbesuche, 
bei ansteckenden Krankheitten fl. zkkr. 
224.) Fuͤr Senfpf asler zu setzen 
a)für eines, gleich einent Krankenbesuche, 
d) für jedes weitere zu gleicher Zeitt fl. Akr.
	        
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