Volltext : Bismarcks Staatsrecht.

65

 

Kaiserlichen  Macht,  sondern  in  der  Königlich  Preußischen  Macht  gefunden
  habe.  Ich  habe  versucht;  ich  habe  eine  Zeitlang  aufgehört,
preußischer  Ministerpräsident  zu  sein  und  habe  mir  gedacht,  daß
ich  als  Reichskanzler  stark  genug  sei.  Ich  habe  mich  darin  vollständig
  geirrt;  nach  einem  Jahre  bin  ich  reuevoll  wiedergekommen
und  habe  gesagt:  entweder  will  ich  ganz  abgehen  oder  ich  will
im  preußischen  Ministerium  das  Präsidium  wiederhaben.  . . . 
Schneiden  Sie  mir  die  preußische  Wurzel  ab  und  machen  Sie
mich  allein  zum  Reichsminister,  so  glaube  ich,  bin  ich  so  einflußlos
  wie  ein  anderer.“

Im  März  1892  sprach  sich  Fürst  Bismarck  in  den  „Hamburger
  Nachrichten“  sehr  eingehend  über  das  Thema  „Reichskanzler
  und  Ministerpräsident“  aus.  Es  hatte  damals  gerade
die  Trennung  des  Reichskanzleramtes  vom  preußischen  Ministerpräsidium
  stattgefunden.  Letzteres  hatte  Graf  Eulenburg  übernommen,
  während  Graf  Caprivi  Reichskanzler  geblieben  war.
Das  Organ  des  Fürsten  Bismarck  schreibt  dazu:

„Wir  möchten  die  Ansicht  vertreten,  daß  die  neu  getroffene
Einrichtung  aus  den  früheren  Erfahrungen  heraus  doch  nicht  als
absolut  ungangbar  zu  bezeichnen  ist.  Wenn  man  auf  den  Versuch
  Bezug  nimmt,  der  im  Jahre  1873  in  dieser  Beziehung  gemacht
  wurde,  so  ist  dabei  zu  erwägen,  daß  zu  jener  Zeit  das
preußische  Ministerium  mehr  heterogene  Elemente  in  sich  barg,
als  heutzutage.  Roon  und  Camphausen  gehörten  zwei  Richtungen
an,  zwischen  denen  seit  Jahrzehnten  unvermeidliche  Kämpfe  im
Innern  geführt  worden  waren.  Roon  war  konservativ,  Camphausen
  liberal,  und  die  Form,  in  welcher  der  Verkehr  beider
Ressorts,  des  Krieges  und  der  der  Finanzen,  geführt  wurde,
trug  nichts  zur  Überwindung  der  Gegensätze  bei.  Man  kann
durchaus  nicht  sagen,  daß  der  damalige  Versuch  an  Schwierigkeiten
  und  Differenzen  gescheitert  wäre,  die  zwischen  dem  preußischen
  Ministerpräsidenten  und  dem  Reichskanzler  stattgefunden
hätten.  Beide  waren  nach  wie  vor  unter  sich  vollkommen  einig.
Die  Friktionen  hatten  innerhalb  des  preußischen  Ministeriums
selbst  ihre  Wurzel.  Das  Kollegium  vertrug  sich  nicht  mit  seinem

Bismarcks  Staatsrecht.  5