Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Nro. 14. 
Königlich-Württembergtsches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Freitag b den 28. Februar 1823. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
  
IU. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Jannar 1823 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntlsse 
beiressend. 
In dem verflossenen Monat Januar sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Ko- 
nigreichs nachstehende Erbenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichto-Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun- 
Dieners verfägt wird. 
A Oberteibunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 4. Januar wurde: von dem Gerichtohofe zu Eßlingen un- 
1. in der Rekurssache deo Gürtler-Gesellem term r0. December 1822 wegen gefährli- 
Ernst Leopold Blume, aus Berlin, das cher Verwundung des Nikolaus Schonn,
	        
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