Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

wider denselben gefällte (S.-9 des Reg. 
Blatts vom J.823 eingerückte) Straf- 
Erkenntniß unter Verurtheilung des 
Rekurrenten in die Kosten zweiter In- 
stanz bestätigt; 
. in der Rekurssache des Zieglers Georg 
Heinrich Frosch, von Weiler, O.A. 
Weinsberg, das von dem Gerichts- 
hofe zu Eßlingen unterm 17. Oktober 
1822 wider ihn gefällte (S. 654 des 
Reg. Blatts vom J. 18a: eingerückte) 
Straf-Erkennmniß abgeändert, Re- 
kurrent sofort wegen gewaltsamer, mit 
thätlicher Mißhandlung verübter Wider- 
seslichkeit und Verwundung einer obrig- 
keitlichen Person zu einjähriger Fe- 
stungsstrafe, zum Ersatz der Heilungs- 
Kosten des Verwundeten und zu Be- 
zahlung der Verhafts= und der Unter- 
suchungs= Kosten verurtheilt. 
Den 1. Januar wurde: 
5. in der Rekurssache des fuspendirten 
Schultheißen Junginger, von Zang, 
Q.A. Heidenheim, das von dem Ge- 
richtshofe für den Jart-Kreis unterm 
35. Mai 132 wegen theils durch un- 
ordentliche und nachläßige Rechnungs- 
Führung, theils durch Kassen-Eingriffe 
gesetzten Kassen-Restes, desgleichen we- 
gen grober Nachläßigkeir bei Beurkun= 
dungen von Schußgelds-Zetteln und 
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4. 
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wegen anderer Dienst-Vergehen wider 
denselben gefällte (S. 473 des Reg. 
Blatts vom J.182: eingerückte) Straf- 
Erkenntniß unter Verurtheilung des 
Rekurrenten in die Kosten zweiter In- 
stanz bestärigt. 
Den 14. Januar wurde: 
in der Rekurssache des Schultheißen 
Gonfried Henzler, von Neidwangen, 
O.A. Nürtingen, das von dem Ge- 
richtshofe für den Schwarzwald-Kreig 
unterm 5. Oktober 16a wegen doppel- 
ter Verpfändung einiger Theile seines 
Wohnhauses und hiernach verübter 
Verfälschung des Unterpfandsbuchs zur 
Verdeckung jenes Verbrecheno, beides 
mit gröblicher Verlehung seiner Amts- 
pflicht, sodann wegen mannichfaltiger 
und bedeutender Dienst-Nachläßigkeiten 
und grober Willkähr lim Amte, wider 
denselben gefällte (S. 860 des Reg. 
Blatts vom J.132; eingerückte) Straf- 
Erkenntniß unter Vernurtheilung des 
Rekurrenten in die Kosten zweiter In? 
stanz lediglich bestätigt. 
Den 16. Januar wurde: 
4.l in der Rekurssache des Georg Kirch- 
ner, Mezgers von Forchtenberg, O. A. 
Oehringen, das von dem Gerichts- 
hofe für den Jart = Kreis unterm 
10. Obtober 16z8 wider denselben ge-
	        
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