auch uͤberall die ersten, oder wo nur ein
Lehrer bei einer lateinischen Schule ange-
stellt ist, die einzigen Lehrer der lateini-
schen Lehr-Anstalten zu Berathungen des
Kirchen-Convents uͤber die Angelegenhei-
ten derselben, so oft es noͤthig oder zweck-
maͤßig ist, zugezogen und gehoͤrt werden,
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wie es bereits in der General-Verordnung
für die lateinischen Schulen vom 11. März
1793 H. 75. für die nach der Schulvistta-
tion zu haltende Situng des Kirchen-
Convents angeordnet ist.
Stuttgart den 19. Februar 1633.
Suͤskind.
b) 1 Bekanntmachung der zum akademischen Stadium höherer Wissenschaften legitimirten Jünglinge.
In Folge der am 10. und ½1. d. M. vor-
genommenen Prüfung derjenigen Jüng-
linge, welche die Legitimation zu dem aka-
demischen Studium höherer Wissenschaften
nachgesucht haben, sind von den dabei er-
schienenen 45 Individuen wegen unzurei-
chender Kenntnisse = vom Studium der
Theologie, 6 vom Studium der Rechts-
wissenschaft, 8 von dem der Medizin und
höhern Ehirurgie und à: von dem der
Cameralwissenschaft vor der Hand zurück-
gewiesen, :8 aber zu akademischen Studien
legitimirt worden, nämlich
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A.) zum Studium der evange-
lischen Theologie (außerhalb
des Seminars):
) Christoph Friedrich Wild, Sohn des
Pfarrers in Oppelspohn;
B.) zum Studium der Rechts-
wissenschaft:
2) Friedrich Wilhelm Ammermöller,
Sohn des Universläáts-Cameral= Ver-
walters in Tübingen,
5) Ludwig August Autenrieth, Sohn
des Kaufmanns in Neuenstadt,
4) Carl Friedrich Bunz, Sohn des Ober-
amtsrichters in Ludwigsburg,
5) Georg Michael Fischer, Sohn des
Heuwaagmeisters in Ulm,
6) Carl Eugen v. Hügel, Sohn des
General-Lieutenants und Kriegsraths=
Präsidenten in Stuttgart,
7) Theodor von der Lühe, Sohn des
Staats-Ministers in Stungart,
8) Georg Mann, Sohn des verstorbenen
Kasten-Dieners in Stuttgart,
9) Johannes Müller, Sohn des verstor-
benen Papierfabrikanten in Reutlingen,
10) Leo v. Reischach, Sohn des Kam-
merherrn und Majors in Stuttgam,
11) Ludwig Schmid, Sohn des Stadt
raths in Neuenstadt,