denselben Stunden (Donnerstags von
8—9) anfangen.
Römisches Erb-Recht Prof. D.
Wächter, nach Schweppe 5te Ausg.
fünfmal wöchentlich von :0—11 oder in
einer andern den Zuhdrern bequemen
Stunde lehren.
Römische Rechts-Geschichte Prof.
D. Schrader, nach Hugo, von 5—4,
Donnerstags von 20—11.
Hermeneutik des Romischen Rechts,
mit disputatorischen Uebungen verbunden,
Prof. D. Cloßius fünfmal wöchentlich,
mm 3 oder zu einer andern den Zuhdrern
bequemen Stunde.
Deutsches Privat-Recht Prof. D.
Gmelin, nach Runde, von 10—11. in
Verbindung mit dem Privat-Cameral=Rechte
Prof. D. Michaelis nach seinem
Grundriß und Rundes Compendium
von 5 6 oder 10— 11.
Lehn-Recht Derselbe, nach Päß, von
10— 11 oder 5—6.
Handels= und Wechsel-Recht, gemeines
und Württembergisches, derselbe,
nach v. Martens, dreimal wöchentlich, in
einer den Zuhdrern bequemen Stunde.
Kirchen-Recht der Katholiken und
Evangelischen, sowohl dad in Deutschland
geme urechtliche alo das würktembergische,
de selbe, nuch Böhmer #te Ausgabe, von
6—9g.
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Strafrecht, gemeines und wuͤrttembergisches,
Prof. D. Waͤchter, nach seinem
Grundriß eines Systems des gemeinen
deutschen Strafrechts, welcher im Anfang
Aprils erscheinen wird, mit Zuziehung
von Grolmanns Compendium, bmal
woͤchentlich, von à—5, Donnerstags von
9—0.
Cioil-Proceß, gemeinen und würt,
tembergischen, Prof. D. v. Malblane,
tvon 3 Morgens.
Concurs-Proceß, gemeinen und
wärttembergischen, Prof. D. Eloßius,
nach Danz, : oder zmal wöchentlich, in
einer noch zu bestimmenden Stunde.
Processual-Practicum wird Pref.
D. Gmelin halten, 4mal woöchentlich,
von 3—9.
Vorlesungen über zweckmäßige Besorgung
der gewöhnlichern Handlungen der
freiwilligen Gerichtsbarkeit wird
in einer noch zu bestimmenden Stunde
Pupillen-Rath Jeitter 4 bis ömal wichentlich
halten.
Prof. D. Scheurlen wird seine Veilesungen
nächstens anzeigen.
Dasselbe behält sich Vice -Director
v. Weber zu thun bevor.
Heilkunde.
Mineralogiec, allgemeine Chemie
und Botanik, siehe Naturwissenschaften.