Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

denselben  Stunden  (Donnerstags  von
8—9)  anfangen.

Römisches  Erb-Recht  Prof.  D.
Wächter,  nach  Schweppe  5te  Ausg.
fünfmal  wöchentlich  von  :0—11  oder  in
einer  andern  den  Zuhdrern  bequemen
Stunde  lehren.

Römische  Rechts-Geschichte  Prof.
D.  Schrader,  nach  Hugo,  von  5—4,
Donnerstags  von  20—11.

Hermeneutik  des  Romischen  Rechts,
mit  disputatorischen  Uebungen  verbunden,
Prof.  D.  Cloßius  fünfmal  wöchentlich,
mm  3  oder  zu  einer  andern  den  Zuhdrern
bequemen  Stunde.

Deutsches  Privat-Recht  Prof.  D.
Gmelin,  nach  Runde,  von  10—11.  in
Verbindung  mit  dem  Privat-Cameral=Rechte
  Prof.  D.  Michaelis  nach  seinem
  Grundriß  und  Rundes  Compendium
von  5  6  oder  10—  11.

Lehn-Recht  Derselbe,  nach  Päß,  von
10—  11  oder  5—6.

Handels=  und  Wechsel-Recht,  gemeines
  und  Württembergisches,  derselbe,
nach  v.  Martens,  dreimal  wöchentlich,  in
einer  den  Zuhdrern  bequemen  Stunde.

Kirchen-Recht  der  Katholiken  und
Evangelischen,  sowohl  dad  in  Deutschland
geme  urechtliche  alo  das  würktembergische,
de  selbe,  nuch  Böhmer  #te  Ausgabe,  von
6—9g.

236

Strafrecht,  gemeines  und  wuͤrttembergisches,
  Prof.  D.  Waͤchter,  nach  seinem
  Grundriß  eines  Systems  des  gemeinen
  deutschen  Strafrechts,  welcher  im  Anfang
  Aprils  erscheinen  wird,  mit  Zuziehung
  von  Grolmanns  Compendium,  bmal
woͤchentlich,  von  à—5,  Donnerstags  von
9—0.

Cioil-Proceß,  gemeinen  und  würt,
tembergischen,  Prof.  D.  v.  Malblane,
tvon  3  Morgens.

Concurs-Proceß,  gemeinen  und
wärttembergischen,  Prof.  D.  Eloßius,
nach  Danz,  :  oder  zmal  wöchentlich,  in
einer  noch  zu  bestimmenden  Stunde.

Processual-Practicum  wird  Pref.
D.  Gmelin  halten,  4mal  woöchentlich,
von  3—9.

Vorlesungen  über  zweckmäßige  Besorgung
  der  gewöhnlichern  Handlungen  der
freiwilligen  Gerichtsbarkeit  wird
in  einer  noch  zu  bestimmenden  Stunde
Pupillen-Rath  Jeitter  4  bis  ömal  wichentlich
  halten.

Prof.  D.  Scheurlen  wird  seine  Veilesungen
  nächstens  anzeigen.

Dasselbe  behält  sich  Vice  -Director
v.  Weber  zu  thun  bevor.

Heilkunde.
Mineralogiec,  allgemeine  Chemie
und  Botanik,  siehe  Naturwissenschaften.