Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

consignationsweise  fuͤr  Rechnung  Britter
mit  oder  ohne  Vorschuß,  in  ihrer  unterthänigsten
  Bitte  um  Anerkennung  und
Schutz  im  Königreich  gnädigst  zu  willfahren

  geruht;  welches  hiermit  zur  öffentlicheu
  Kenntniß  gebracht  wird.
Stuttgart  den  3.  März  1823.
Schmidlin.  Weckherlin.

 

Dienst=  Erledigungen.

Die  erlebigte  Pfarrei  Hausen  an  der
Würm,  Dibcese  Wonberg,  enthält  256
Seelen,  und  ist  mit  einem  Einkommen
von  648  fl.  nach  Etats-Preisen  verbunden.


Die  erledigte  Pfarrei  Bothnang,  Didcese
  Stuttgart,  hat  kein  Filial,  1000  Seelen,
  und  ein  Einkommeu  von  6y)7  fl.  nach
Etats-Preisen.  Der  künftige  Pfarrer  har
sich  die  Verwandlung  der  Pfarr-Zehenten
in  ein  Aequivalent  und  einstweilen  auf
6  Jahre  die  Anordnung  gefallen  zu  lassen,
daß  das  Cameralamt  die  Zehenten  unter
Räcksprache  mit  ihm  jährlich  verleihe.

Die  erledigte  Pfarrei  Haubersbronn,
Diöcese  Schorndorf,  hat  kein  Filial,  39
Seelen,  und  ein  Einkommen  von  659  fl.
nach  Etats-Preisen.

Die  erledigte  Pfarrei  Sonaitheim,  Dioͤ-cese
  Heidenheim,  enthaͤlt  mit  Einschluß  von
172  Seelen  in  dem,  eine  halbe  Stunde
von  dem  Mutterort  entfernten,  Filial

Außhausen,  ohne  Kirche,  jedoch  mit  einer
eigenen  Schule,  1365  Scelen.  Das  Einkommen,
  wovon  die  Zehenten  auf  9  Jahre
an  die  Gemeinden  verpachtet  sind,  berechnet
  sich  nach  Abzug  von  35  fl.  zum  Besien
des  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungs-Fonds,

  auf  1095  fl.  nach  Etats-Preisen.

Die  erledigte  Pfarrei  Reinsberg,  Didcese
Hall,  enthält  mit  Einschluß  von  sechs'Filialien,
  wovon  aber  keines  eigene  Gottesdienste,
  und  nur  Kröpfelbach,  eine  halle
Stunde  entfernt,  eine  eigene  Schule  hat,
79y7  Seelen,  und  das  Einkommen  bestehet
nach  einem  Abzug  von  60  fl.  in  Geld,  und
nachrem  die  Pfarr-Zchenten  beziehungeweise
  auf  6,  9  und  1:  Jahre  an  die  Gemeinden
  verpachtet  sind,  in  606)0  fl.  nach
Etats-Preisen.

Die  Bewerber  um  vorsiehende  fünf
Pfarreien  haben  je  innerhalb  drei  Wechen
ihre  Bittschriften  bei  dem  evangelischen
Consistorium  einzureichen.