Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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2.10 
B.) ODienst= Nachrichten. 
Seine Königliche Majesiät haben 
unterm 2o. d. M. Sr. Hoheit dem Prin- 
zen Friedrich von Württemberg, älte- 
sten Sohn des Prinzen Paul Königl. 
Hoheit, die Erlaubniß ertheilt, die Uni- 
sorm der Reiterei, mit der Auszeichnung 
eines Rittmeisters, zu tragen, und 
den Gonverneur desselben, Hauptmann 
zweiter Klasse im General-Quartiermeifler- 
stab, v. Baer, zum Hauptmann erster 
Klasse ernannt. 
Vermöge höchster Resolution vom 12. 
d. M. haben Höchsidieselben die 
bei dem Königl. Steuer-Colleginm er- 
ledigte etatsmäßige Reeisorsskelle dem 
quiescirenden Revisor Heinzmann zu 
üöbertragen, auch 
durch höchste Dekrete vom 15. d. M. 
bem Referendär erster Klasse, Reuß, 
die Stelle eines Sekretärs bei dem Königl. 
Ober-Tribunal zu übertragen, und 
den Referendär erster Klasse, Hart- 
mann, zum Stadtgerichts = Actuar in 
Stuttgart zu ernennen gernht. 
Dem vormaligen Ober-Lieutenantun) 
jebigen Oberzoller Weinland zu Neuen 
bürg haben Seine Königliche Maie- 
stät unter dem 15. d. M. die Erlaubuß 
ertheilt, die Armee-Unisorm zu tragen. 
Unter dem ½4. d. M. ist die erledigte 
giments-Que istersstelle im dri- 
ten Infanterie-Regimente dem quiesciren 
den Sekretr der Assentirungs-Commisston, 
Schlözer, übertragen, 
der Regiments-Quartiermeister Raaser 
vom fünften Infanterie-Regimente zum 
vierten Reiter-Regimente verset, und 
an dessen Stelle der Zeugschreiber 
Schweizer zum Regiments-Quartiermei- 
ster beim fünften Infanterie = Regimente 
ernannt worden. 
# 1 A. 
TEIC
	        
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