Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Ercesses, neben der Perbindlichkeit zum 
Ersaß des gestifteten Schadens und der 
Untersuchungs= Kosten zu einer vier- 
monatlichen Zwangs-Arbeitshaus- 
strafe in Rottenburg; 
. der Schlossergeselle Wilhelm Heiorich 
Färber, von Neuenbärg, wegen gro- 
ßen Diebstahls, neben der Verbindlich- 
keit zum Ersaß seiner Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten zu sechomonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe zu Hohenasperg. 
Den 1r0. Februar wurde: 
Agathe Sereich, von Ebingen, O. A. 
Balingen, wegen wiederholter Betruͤ- 
gereien zu einjähriger Zuchthaus- 
strafe in Ludwigsburg nebst Willkomm 
und nachheriger Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus mindestens auf 
die Dauer eines Jahrs, so wie zum 
Schadens-Ersah und zu Bezahlung ih- 
rer Haft= und der Untersuchungs-Kosien 
verurtheilt. 
Den 15. Februar wurden ver- 
urtheilt: 
. Anton Ekmann, von Sulgen, wegen 
wiederholten durch Einbruch qualiftcir= 
ten Diebstahls, neben der Verbindlich= 
keit zum Schadens-Ersaß und zu Be- 
zahlung seiner Haft= und Untersuchungs, 
Kosten zu drei und einhalbmonat- 
licher Festungs-Arbeitsstrafe; 
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7. Andreas Vriter, von Pfasfenwald, 
O.-A. Freudenstadt, wegen gewerhmäßig 
und zum Theil in Genossenschaft verüb- 
ter groben Wald-Ercesse, sodann wegen 
versuchten Wald-Ercesses und wissentli- 
chen Ankaufs von gestohlenem Holz, ne- 
ben der Verbindlichkeit zum Schadens- 
Ersaß und zu Bezahlung von der Unter- 
suchungs-Kosten, zu einer viermonat- 
lichen Festungs-Arbeitsstrafe. 
Den 14. Februar wurde: 
k der Festungs-Sträfling Christian Kom- 
mer, von Endingen, wegen Real-In- 
jurien, mit einem Zusatz von acht Ta- 
gen zu der ihm unterm 8. Rovember 
1832 wegen Injurien und Unbotmäßig- 
keit zuerkannten fünfmonatlichen 
Festungs-Arbeitsstrafe belegt, auch in 
einen angemessenen Theil der durch die 
neuere Untersuchung veranlaßten Kosten 
verurtheilt. 
Den :u. Februar wurde: 
der susrendirte Gemeinde-Pfleger Egi, 
dins Zimmermann, von Hirschau, 
O.A. Rottenburg, wegen eines theils 
durch Kasseneingriffe theils durch Nach- 
läßigkeit gesetzten Kassenrests von Sofl. 
59 kr. so wie wegen eines verschuldeten 
Rests bei der ihm gleichfalls anvertraut 
gewesenen Naturalien-Verwaltung im 
Geldwerth von 5 fl., neben Entsetzung
	        
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