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vaters, ferner wegen grober öffemlichen
Verbal-Injurien gegen den Orts-Schult-
heißen, se wie wegen höchst ungebührli-
chen Betragens vor dem O.A.Gerichte
während der Untersuchung, zu sechs-
monatlicher Festungsstrase verur-
thellt.
Den 6. Februar ist:
. auf den Grund einer vor dem O.U.
Gerichte Aalen verhandelten Untersu-
chung, der gewesene Löwenwirth Ernst
Ammon von da, wegen durch Bruch
des Handgelübds erschwerter Unterschla-
gung mehrerer Vermögenecheile aus
seiner Gantmasse, zu viermonatli-
cher Festungsstrafe verurtheilt worden.
Den 11. Februar wurde:
auf eine vor dem O. A-Gerichte Schorn-
dorfverhandelte Untersuchung, der Mau-
rer Georg Geist, von Lammersbach,
O. A. Backnang, wegen kleinen jedoch
gualificirten und im rechtlichen Sinne
zweiten Diebstahls, zu viermonatli-
cher Festungsstrafe verurtheilt;
der bei dem O. A. Gerichte Hall in Un-
tersuchung gekommene Maurer Anton
Säuerlen, von Steinbach, wegen
verübter mehrerer Diebstähle, unter
welchen drei ausgezeichnete und vier
Felddiebstaͤhle sind, und welche Verge-
hen im rechtlichen Sinn den vierten
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Ruͤckfall bilden, desgleichen wegen muth-
williger Eigenthums-Beschaͤdigung, ne-
ben der Verbindlichkeit zum Ersatz des
Schadens und der aufgegangenen Arrest-
Azungs= und Untersuchungs-Kosten,
zu halbstündiger Ausslellung mit
aufgehefretem Zettel „Felddieb' und
zu vier und einhalbjähriger Fe-
stungsstrafe und nachheriger zweijäh-
riger Reklusion in das Zwangs-Ar-
beitshaus in Ellwangen verurtheilt.
Den 13. Februar wurde:
5. der bei dem O.A. Gerichte Crailsheim
in Untersuchung gekommene Leonhard
Könlöchner, von Aichenzell, wegen
Urkundenfälschung, Angabe falscher Na-
men vor der Obrigkeit, Concubinats,
so wie wegen eines ersten kleinen ein-
fachrn Holzdiebstahls, und widerrecht-
licher Verpfändung fremden Eigenthums
mit viermonatlicher Festungsstrafe
belegt.
Den 18. Februar wurden:
5. auf den Grund der bei dem O. A.Ge-
richte Reresheim verhandelten Unter-
suchung, Anton Heuberger, von
Kössingen, wegen großen gqualificirten
und im rechtlichen Sinne dritten Dieb-
stahls, so wie wegen Concubinat#s, zu
fünfzebenmonotlicher Festungsstra-
fe und nachheriger sechsmonatlicher