Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Reklusion in einem Zwangs= Arbei#ts- 
haus; 
auf die vor dem O. A. Gericht Heiden- 
heim geführte Untersuchung Johann 
Georg Blauhorn, von Herbrechtingen, 
wegen mehrerer zum Theil unter er- 
schwerenden Umständen und gewerbs- 
mäßig verübter Diebstähle, worunter sich 
auch ein roßer Hauediebstahl befinder, 
ferner gen Verleß gzu zwei- 
jähriger Zuchthausstrafe verurtheill. 
Den 22. Februar wurde: 
6. in der vor dem O. A. Gerichte Hall ver- 
handelten Untersuchungssache, die Mar- 
garetha Kern, von Röbern, im Groß- 
herzogthum Baden, wegen verbotswi- 
driger Räckkehr in das Königrelch und 
wlederholten ehebrecherischen Concubi- 
nats, neben Bezahlung sämtlicher Ko- 
sten, zu siebenmonatlicher Zucht- 
hausstrafe verurtheilt, und aus den Ké- 
niglichen Staaten wiederholt verwiesen; 
9. auf den Grund der vor dem O. A.Ge- 
richte Oehringen verhandelten Unterfu- 
chung 
a) Johann Friedrich Gnauf, von Rap- 
pach, O. A. Weinsberg, wegen Mit- 
wissenschaft und Theilnahme an Dieb- 
stählen der Catharine Ochs, welche als 
wiederholte Verbrechen erscheinen, so 
wie wegen wiederholten Concubinats 
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und Vagirens, neben dem Ersatz des 
Schadens und zwar unter solidarischer 
Verbindlichkeit mit der Catharine Oche, 
und neben Bezahlung der Arrest- 
Azungs= und der Hälste der Unter- 
suchungs-Kosten, zu fünfmonatli- 
cher Festungsstrafe, und 
b) die Catharine Ochs, von Oehringen, 
wegen zweier kleingr, aber wiederholter 
Diebstähle, worunter ein ausgezeich- 
neter sich befinder, so wie wegen wie- 
derholten Vagirens und Concubinats, 
neben Ersatz des Schadens unter soli- 
darischer Verbindlichkeit mit Johann 
Friedrich Gnauf, und neben Bezah- 
lung der Arrest= Azungs= und der 
andern Hälfte der Unrersuchungs-Ko, 
sten, zu fechomonatlicher Zucht- 
hausstrafe verurtheilt. 
Den :27. Februar wurde: 
20. auf den Grund einer vor dem O. A. Ge- 
richte Aalen verhandelden Untersuchung, 
der Schneidergeselle Simon Geiger, 
von Dillingen, im Königreich Baiern, 
wegen Führung eines falschen Namens, 
Angabe falscher persdnlicher Verhält- 
nisse und vielfachen Lügens vor Gericht, 
serner wegen wiederholten Vagirens, 
und wegen eines zwar einsachen kleinen 
und erseten, jedoch im rech ichen Sinne 
zweiten Diebstahls, so wie endlich wegen
	        
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