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viermonatlicher Einsperrung in dem schwerenden Umständen verübten Geld-
Zwangs-Arbeitshause zu Ulm verur- Diebstahls, und fünf weiterer Dieb-
theilt. stähle, so wie wegen eines Scortations=
Endlich wurde den 26. Februar: Vergehens, neben dem Schadens= und
do. auf den Grund der vor dem O. A. Ge- Kosten-Ersatz mit Rücksicht auf die r#
richte Saulgan gesührten Untersuchung en Diebstahls bereits erstandene Ewase
Michael Moriz, von Weißenau, O.A. zu viermonatlicher Festungs-A#
Mapensburg, wegen eines unter er- beitsstrafe verurtheilr.
Erkenntnisse in Revisions-Fällen.
11. In der von Amts wegen zur Revisson und einhalb jährige Zuchchausstrafe
worgelegten, vor dem O. A.Gerichte zu Gotteszell mit derbem Willkomm,
Wangen verhandelten Untersuchungssa- und nachherige Einsperrung in ein
che gegen Alois Föhrnbach, von Wau- Zwangs-Arbeitshauo bis zu erprobter
gen, erkannte unterm :. Februar d. J. Besserung, wenigstens aber auf die
der Criminal = Senat des K. Ober- Dauer von einem Jahr.
Tribunals gegen den Angeschuldigten 1:. In der von Amts wegen zur Revisson
wegen Raubs, einiger in Genossenschaft vorgelegten, vor dem O. A. Gerichte Ehin-
und gewerbsmässig verübter, theils qua- gen verhandelten Untersuchungssache
lifscirter, theils erschwerter Diebstähle, gegen Bernhard Heilig, von Rechberg=
und ciniger weiteren Bergehen, unter hausen, O. A. Göppingen, und Mat
Einrechnung einer unterm ::. Februar #thäus Voltenauer, von Zizenhausen,
1319 gegen den Angeschuldigten wegen im Großherzogthum Baden, erbanme
Vagirens und anderer Vergehen aus- der Criminal-Senat des K. Ober-Tribu-
gesprochenen, wegen seines damaligen nals unterm 2. Februar:
Auötritts noch nicht vollstreckten, vier- a) gegen Bernhard Heilig wegen Mik-
monatlichen Festungsstrafe, neben urheberschaft an einem Raube, neben
dem Ersaßt des Schadens und unter dem Ersaß des Schadens, seiner Ver-
Verfällung in seine Verhafts= die Hälfte hafto= und eines Theils der Untersu-
vder Vertheidigungs= und ein Drittheil chungs = Kosten eine sechsjährige
der Untersuchungb -Kosten eine acht Zuchthausstrafe in Gotteszell, und