Oekonomie-Verwalter des evangelischen
Seminars und des Wilhelms-Stifts zu
Tübingen, v. Yelin, ist unterm 30. v. M.
die Erlaubnifi ertheilt worden, den Cha-
rakter als Hauptmann fernerhin beibehal-
ten, und die Armee= Uniform tragen zu
dürfen.
Unter demselben Tage wurden die Zoͤg-
linge vierter Elasse der Offiziers-Bildungs-
Anstalt, Unterlieutenants Hämmerlen.
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und Starkloff in die Linie versetzt, und
ist Ersterer beim dritten Infanterie-Re-
gimente, Letzterer vorerst bei den Garnisons-
Kompagnien eingetheilt.
Dagegen ruͤcken die bisher in der dritten
Classe befindlichen Zoͤglinge, Oberfeldwe-
bel: Lindauer, v. Reizenstein,
v. Schraishnon, Wilhelm v. Hügel
und v. Eyb in die vierte Classe vor, und
sind zu Unterlieutenants ernannt.
H. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern:
1. des Ministerium des Innern.
# ) Die Vollziehung der Kdnigl. Deklaration über die staarerechrlichen Verhältnisse des vormals
reichsunmittelbaren Adels betreffend.
Zu Vollziehung der, Königl. Deklara-
tion vom 3. December 18z, die staats-
rechtlichen Verhältnisse des vormals reichs-
unmittelbaren Adels betreffend, (Staats-
und Regierungs-Blatt S. 39.# ff.) sind
nicht allein die über die Annahme jener
Bestimmungen ausgestellten Urkunden, son-
dern auch die von den Betheiligten zu
Folge des §. 3. der Königl. Deklaration
abgegebenen Erklárungen über die wirk-
liche Ansbbung der Patrimonial-Gerichts-
barbeit, Forst-Gerichtsbarkeit und Orts-
Polizei einer genauen Prüfung unterwor-
(Mit ciucr Beilage)
fen, und zu Erledigung der hiebei vorge-
fundenen Anstände die geeigneten Einlei-
tungen getroffen worden.
Um jedoch durch die wenigen, jebt noch
vorliegenden Anstände die Vollziehung des
Ganzen nicht länger aufzuhalten, hat man
für angemessen erachtet, einstweilen die in
der Beilage verzeichneten Mitglieder des
vormals reichsunmittelbaren Adels in die
ihnen durch die gedachte Deklaration vom
8. December 1#8a„: eingeräumten Rechte
auf ihren namentlich beigefügten Besitzun-
gen wirdlich einzuweisen.