Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Nro. 25. 
Köntglich Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Dienstag, den 6. Mai 1623. 
  
L Unmtttelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justis -Departements. 
Dle in dem MWonat März 1823 von den Gerichtshbfen des Khnigreichs ansgesprochenen Erkenutnisse 
betreffend. 
In dem verslossenen Monat März sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merbt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts = Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheits-Sgtrafe erkannt, oder die Dienst-Entsernung eines Staats= oder Commun- 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunoal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 1½. März wurde: Johann Christoph Mayer, zu Ludwigs- 
1. in der Rekurssache des Rechts-Con- burg, das von dem Gerichtshofe zu 
sulenten und vormaligen Forst-Cassiere, Eßlingen unter dem 18. Juli 1822 wider
	        
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