An demselben Tage wurde:
. der Kanzellist Georg Gottfried Ver-
trand, von Stuttgart, wegen BVerun-
treuung und Betrugs von seiner Stelle
cassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen
Amtes für unfähig erklärt, und zu
dreiwöchiger Festungsstrafe mit an-
gemeslener Beschäftigung innerhalb der
Festung verurtheilt, auch ihm der Er-
satz des Schadens und die Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten auferlegt.
:. In der Ationssache von dem O. A. Ge-
richte Heilbronn zwischen Carl Fischer,
Küfer zu Groß-Gartach, Kl., Anten,
und Christian Daniel, Wundarze da-
selbst, Bekl., Aten, Schulden= Losung
und Bezahlung eines Haugzinses be-
treffend, wurde die Berufung wegen
unterlassener Einrcichung der Beschwer-
deschrift binnen der gesehlichen Rothfrist
unterm 34. Januar, eröffnet den 15. Fe-
bruar, für verlassen erklärt, und Kl.,
Ant in die Kosten dieser Instanz ver-
urtheilt.
537
1. In der Ationssache von dem O. A. Ge-
richte Brackenheim zwischen Johann
Friedrich Restle, von Ochsenbach, Bekl.,
Am 29. März wurde:
15. gegen Elisabeth Magdalene Trunk,
von Obristenfeld, O. A. Marbach, we-
gen verbotswidrigen und geschäftslosen
Aufenthalts in den Residenzstädten
Stuttgart und Ludwigsburg, neben Zu-
scheidung der Untersuchungs-Kosten eine
zweimonatliche Zuchthausstrase und
nachherige Einsperrung in ein Zwangs-
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer ven
zwei Monaten, erkannt.
Elvil = Senart.
Anten, und Elisabethe Wößner, von
Pfasfsenhofen, cum curat., Kl., Miin,
Abrechnungs-Soreitigkeic betreffend,
wurde die Berufung unterm 34. De-
cember 1822: insin. 11. Februar 18-3,
wegen mangelnder Ations-Summe nicht
angenommen, und der Ant unter Ver-
urtheilung in die Kosten dieser Instanz,
damit abgewiesen.
5. In der Debitsache des verstorbenen
Ober-Lieurenants v. Paillon wurde das
unterm 20. Oktober 1821 eröffnete Er-
stigkeits-Urtheil durch das am ro. Sep-
tember 1683: erlassene und am 17. Ja-
nuar 1623 insinuirte Purifikations-Er-
kenntniß zur Erledigung gebrachr.