Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

2 
21 
3 
II. Gerichtsbof für den Schwarzwald-Kreis. 
1. Criminal = Senar. 
Den 3. März wurde: 
1. Christian Friedrich Kächelen, von 
Grabenstetten, O. A. Nürtingen, auf 
den Grund der von dem O. A. Gerichte 
Freudenstadt geführten Untersuchung, 
wegen mebrfacher auegezeichneter Geld= 
Unterschlagungen, auch muthwilligen 
Schuldenmachens, zu einer vier= und 
einhalbmonatlichen Festungs-Ar- 
beitsstrafe so wie zum Ersasz des Scha- 
dens, seiner Hast= und sämtlicher Un- 
tersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Den 6. Mrz wurde: 
Jakob Friedrich Schweikart, von 
Walddorf, O.A. Tübingen, wegen zweier 
wiederholten Diebstéhle, von welchen 
der eine dem Betrag nach ein großer 
und dabei in Genossenschaft verübt und 
aucgezeichnet ist, dann wegen Wander- 
buchs-Fälschung, Vagirens und Bet- 
telns, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersatz des Schadeno, seiner Haft= und 
der Untersuchungs-Kosten zu neun- 
monatlicher Festungs= Arbeitsstrafe 
verurtheilt. 
Den 6. März wurden: 
auf den Grund der von dem O.A. Ge- 
richte Rottenburg verhandelten Unter- 
— 
suchungssache gegen mehrere in dem 
dortigen Jwangs-Arbeitohaus befind- 
liche Correctiondre, 
a) Johann Martin Weis, von Alt- 
heugstett, wegen gefährlicher und mir 
bewaf#neter Hand verübter Widerset= 
lichkeit gegen seinen Vorgesetzten und 
dessen Diener zu fünfmonatlicher 
Zuchthausstrafe in Markgröningen und 
zu 25 Stockstreichen; 
b) Johannes Rall, von Ehningen, we- 
gen des in Genossenschaft des Weis, 
jedoch auf eine minder beschwerende 
Weise verübten Verbrechens der Wider- 
sehlichkeit und anderer Erxcesse zu drei- 
monatlicher Festungsarbeit und zu 
15 Stockstreichen verurtheilt und jedem 
der Verurtheilten seine Verhaft= und 
ein angemessener Theil der Untersu- 
chungs = Kosten zugeschieden. 
An demselben Tage wurde: 
4Friedrich Zugschwert von Dieters- 
weiler, O. A. Freudenstadt, wegen eines 
wiederholten und durch Einsteigen qua- 
likcirten Diebstahls, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Ersah seiner Haft= und 
Untersuchungs-Kosten zu viermonatli- 
cher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.