Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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II. Gerichtsbof für ven Jaxt-Kreis 
1. Criminal-Senat. 
Den 15. 27. Februar, 1. und 
4. März wurden verurtheilt: 
r. in der bei dem O. A. Gerichre zu Aalem 
anhängigen Untersuchungssache gegen 
Tung Johann Pattermann, von Pfan- 
nenstiel, und Consorren, 
a) Xaver Baier, von Jaxthausen, we- 
gen in Geuossenschast und gewerbs- 
mfig vernbrer mehrfacher, zum Theile 
dualificirrker und großer, und zusleich 
wiederholter Diebstähle, so wie wegen 
wiederholeen Vagirens, über Einrech- 
mung eines Theils des erskandenen 
langen Arrestes, noch zu vierjähri- 
ger Zuchthausstrafe und ein und 
einhalbjähriger Reklusion in einem 
Zwango-Arbeiktshause; 
b) Mariame Einöder, von Wester- 
sictten gebürtig und in Lautenbach 
wohnhaft, wegen wiederholten Vagi- 
rens und Bettelns, auch Concubinats, 
sodann wegen intellectueller Urhebern 
schaft an einem verübten Diebstahle, 
so wie wegen nachgefolgter Theilnahme 
an mehreren Diebstählen, und wegen 
ihres Verkehrs mit Diebsgefsindel, 
über Einrechnung eines Theils des 
erstandenen langen Arrestes, noch zu 
viermonatlicher Zuchthausstrafe, 
und nachheriger Stellung unter strenge 
polizeiliche Aufsicht; 
c Johann Georg Ohr, von Schön- 
bronn bei Schillingsfürst im Bairi- 
schen gebürtig, aber provisorisch nach- 
Hertershofen, O.A. Grrabronn, ge- 
wiesen, wegen Concubinats, Vagirens, 
und mehrerer zum Theil gualifteirter 
und großer in Genossenschaft gewerbs- 
mäßig verübter Diebstähke, unter Ein- 
rechnung eines Theils seines erflande- 
nen Arrestes, noch zu zweijähriger 
Festungsstrafe und nachheriger Aus- 
weisung aus den Königl. Landen (wenn 
er von Seite der Regierung nicht als 
Landes-Unterthan anerkannt werden 
follre); 
H Christine Wieland von der obern 
Muͤhle bei Gaildorf, wegen wieder- 
holten Concubinats, wiederholten Va- 
girens, und wegen vieler theils allein 
theils in Genossenschaft und gewerbs- 
maͤßig veruͤbter, zum Theil qualificir- 
ter Diebstaͤhle, welche im rechtlichen 
Sinne als ihr fünfter Diebstahl er- 
scheinen, unter Einrechwmung eines 
Theils des erstandenen Arreskes, noch
	        
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