Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Ausnahme der Frei-Exemplare Königli- 
cher Amts-Stellen, für die Oberamts- 
Bezirke und die Post-Expeditionen auf 
das zwelte Semester d. J. erforderlichen 
Anzahlvon Blättern Nachrichtzu ertheilen. 
Stuttgart den 16. Mai 165. 
Maucler. 
BP) Die Auffiellung eines Dolmetschers von Aktenstücken, die in holländischer Sprache verfaßt sind, 
betreffend. 
Da vermöge K. Entschließung vom 15. 
d. M. der Professor an dem Gymnasium 
zu Stuttgart, Hofrath Reinbeck, als 
Dollmetscher für die in hellándischer Spra- 
che bey den Gerichts-Stellen des König- 
reichs einkommenden Urkunden aufgestellt 
worden ist; so werden sämtliche Gerichts- 
stellen hievon mit dem Beifügen in Kennt- 
niß gesetzt, daß wegen der diesfälligen 
Geschäfts-Behandlung dieselben Vorschrif- 
ten eintreten, welche durch die Verfügung. 
vom 30. Januar 182:, die Aufstellaung 
von Dollmetschern für die englische und 
italiänische Sprache betreffend, (Staats- 
u. Reg. Bl. von 13:: Seire rooy) ertheilt 
worden find. 
SEStuttgart den 27. Mai 18-3. 
Maurcler. 
B.7 Bes Departements des Innern: 
a. des Ministerium des Innern. 
Patent für den ausschließlichen Verkauf sogenammter Nagel, und Schraubenschuhe und wasserdichten 
Leders. 
Seine Königliche Majestät haben 
vermöge höchster Entschließung vom 20. 
v. M. dem penstonirten Major v. Brecht 
dahier für den ausschließlichen Verkauf 
sogenannter Ragel= und Schraubenschahe 
und wasserdichren Leders, in so weit solche 
Fabrikate als das Prodakt der von ihm 
erfundenen eigenthämlichen Fabrikations= 
weise zu betrachten sind, ein Patent auf 
die Dauer von zehn Jahren gnädigst zu 
ertheilen geruht, welches hiemit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Stutrtgart den 13. Mai 1633. 
Schmidlin.
	        
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