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A.) Des Departements des Innern:
des Ministetliun den Innern.
Bekanntmachung wegen Vornahme von Bauten an Kirchen, Pfarrhäusern und Schol-Gebäuden.
Zu Verhütung von Mißverständnissen
findet man sich veranlaßt, unter Beziehung
auf die Verordnung vom 29.v. M.(Staats-
und Reg. Blatt Nro. :3.), die Behand-
lung der Amts-Corporations-Gemeinde=
und Sttiftungs-Bauten betressend, bekannt
zu machen,, daß huch könstig noch von allen
Neubauten und von bedeutenderen Erneu-
rungen an Kirchen, Pfarrhäusern und
Schul-Gebäuden, deren Unterhaltung den
Gemeinden und Stiftungen obliegt, der
vorgesehzten höheren Kirchen oder Schul-
Behörde durch das gemeinschaftliche Ober-
amt unter Beilegung des geprüften Bau-
risses und Ueberschlags Anzeige zu machen,
und deren Entschließung hierauf zu erwar-
ten sey.
Stuttgart den àu. Mai 1833.
Schmidlin.
Des evangelischen Consistorium.
Die Preis-Aufgaben für evangelische deutsche Schullebrer betreffend.
Ueber die im Jahr 1820 den deutschen
Schullehrern evangelischer Confession vor-
gelegte Preis-Frage:
Was kann ein Schullehrer in seinem
gesenn slichen Wirkungs-Kreise zur reli-
giösen Bildung seiner Schulkinder bei-
tragen?
sind bei der vorjährigen Synode 15 Ab-
handlungen eingekommen.
dieser Abhandlungen vollkommen erkannt
und ganz frei von irrigen Ansichten erfun-
den wurde, so wurden dennoch einige Ab-
handlungen um ihrer einzelnen Vorzüge
willen der Auszeichnung werth gchalten,
und vermöge höchster Entschließung vom
12. d. M. wurde derjenigen, welche das
Motte führte:
Obschon keine
Was ist Verstand, was Kenntniß,
Fertigbeit, Kunst und Geschmack, und
äußerer Bildung Gläátte, wenn mir
das Herz erstirbt?
als der vergleichungsweise vorzüglichsten
der erste Preis mit fünf Specics--Dukaten
zuerkannt.
Ihr Verfasser ist Matthäns Schwarz,
der Aeltere, Müdchen= Schullehrer
Ulm.
Des zweiten Preises mit drei Srecies-
in