Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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A.) Des Departements des Innern: 
des Ministetliun den Innern. 
Bekanntmachung wegen Vornahme von Bauten an Kirchen, Pfarrhäusern und Schol-Gebäuden. 
Zu Verhütung von Mißverständnissen 
findet man sich veranlaßt, unter Beziehung 
auf die Verordnung vom 29.v. M.(Staats- 
und Reg. Blatt Nro. :3.), die Behand- 
lung der Amts-Corporations-Gemeinde= 
und Sttiftungs-Bauten betressend, bekannt 
zu machen,, daß huch könstig noch von allen 
Neubauten und von bedeutenderen Erneu- 
rungen an Kirchen, Pfarrhäusern und 
Schul-Gebäuden, deren Unterhaltung den 
Gemeinden und Stiftungen obliegt, der 
vorgesehzten höheren Kirchen oder Schul- 
Behörde durch das gemeinschaftliche Ober- 
amt unter Beilegung des geprüften Bau- 
risses und Ueberschlags Anzeige zu machen, 
und deren Entschließung hierauf zu erwar- 
ten sey. 
Stuttgart den àu. Mai 1833. 
Schmidlin. 
Des evangelischen Consistorium. 
Die Preis-Aufgaben für evangelische deutsche Schullebrer betreffend. 
Ueber die im Jahr 1820 den deutschen 
Schullehrern evangelischer Confession vor- 
gelegte Preis-Frage: 
Was kann ein Schullehrer in seinem 
gesenn slichen Wirkungs-Kreise zur reli- 
giösen Bildung seiner Schulkinder bei- 
tragen? 
sind bei der vorjährigen Synode 15 Ab- 
handlungen eingekommen. 
dieser Abhandlungen vollkommen erkannt 
und ganz frei von irrigen Ansichten erfun- 
den wurde, so wurden dennoch einige Ab- 
handlungen um ihrer einzelnen Vorzüge 
willen der Auszeichnung werth gchalten, 
und vermöge höchster Entschließung vom 
12. d. M. wurde derjenigen, welche das 
Motte führte: 
Obschon keine 
Was ist Verstand, was Kenntniß, 
Fertigbeit, Kunst und Geschmack, und 
äußerer Bildung Gläátte, wenn mir 
das Herz erstirbt? 
als der vergleichungsweise vorzüglichsten 
der erste Preis mit fünf Specics--Dukaten 
zuerkannt. 
Ihr Verfasser ist Matthäns Schwarz, 
der Aeltere, Müdchen= Schullehrer 
Ulm. 
Des zweiten Preises mit drei Srecies- 
in
	        
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