abgeaͤndert, und die Rekurrentin wegen
viederholter, gewerbsmaͤßig veruͤbter
Betruͤgereien, wiederholten Vagirens
und wiederholter frecher Luͤgen vor Ge-
richt zu einjaͤhriger Zuchthausstrafe in
Ludwigsburg mit Willkomm und nach-
beriger sechsmonatlicher Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeitshaus, auch Bezah-
lung sämtlicher Kosten verurtheilt.
Den 15. April wurde:
in der Rekurssache des Amtspflegers
Waizmann, von Ellwangen, das von
dem Gerichtshofe unterm 29. Okt. vori-
gen und 1. Januar d. J. gefällte
(S. :20 des Reg. Blatts v. J. 18235
eingerückte) Erkenntniß abgeändert, der
Rekurrent sofort wegen Bezüchts fort-
gesehter Fälschung von Rechnungen, so
wie der Faͤlschung eines Protokolls von
der Instanz entbunden, jedoch zu Be-
zahlung der in beiden Instanzen aufge-
laufenen Kosten verurtheilt;
in der Rekurssache des Conditors Jakob
Friedrich Gruis, von Heilbronn, das
von dem Gerichtshofe in Eßlingen un-
term 18. Januar d. J. gefällte (S. a10
des Reg. Blatts v. J. 1383 enthaltene)
Erkenmniß theils abgeändert, eheils
bestärigt, der Angeschuldigte sofort wegen
zeitlicher großer, jedoch gröfftentheils
wieper ersetzter Umterschlagungen und
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Betrugs, auch Lügen vor Gericht, neben
der Verbindlichkeit zum Ersaßt des
Schadens und Bezahlung der Kosten
beider Insianzen zu einjähriger Fe-
stungsstrafe mit angemessener Beschäfti-
gung imnerhalb der Festung verurtheilt.
Den 29. April wurde:
in der Rekurssache des Vincenz und
Anton Widder, von Kappel, O. A.
Riedlingen, das von dem Gerichtsbofe
in Ulm unterm 31. Oktober 1833 wegen
gewaltsamer und erschwerter Widerset-
lichkeit gegen die Obrigkeit und deren
Diener, und refp. schwerer Verbal-In-
jurien und Unbotmäßtzigkeit wider dieselbe
gefällte (S. 874 des Reg. Blatts v. J.
1334 enthaltene) Erkenntniß unter Ber-
urtheilung der Rekurrenten in die Kosten
dieser Instanz lediglich bestätigt;
. in der Rekurssache der Johanne Mayer,
don Stuttgart, das von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen unterm 4. März d. J. we-
gen der neuerdings gegen sie erhobenen
wiederholten Diebstähle, wegen Concu-
binats, wiederholter gewerbemäßiger
Unzucht in der Residenzstadt Sturtgart
und deren Umgegend, so wie wegen wie-
derholter frecher Lügen vor Gericht, wi-
der dieselbe gefällte (S. 335 des Reg.
Blatts enthaltene) Erkenntniß unter
Vernriheilung der Reburrentin in die