Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

abgeaͤndert, und die Rekurrentin wegen 
viederholter, gewerbsmaͤßig veruͤbter 
Betruͤgereien, wiederholten Vagirens 
und wiederholter frecher Luͤgen vor Ge- 
richt zu einjaͤhriger Zuchthausstrafe in 
Ludwigsburg mit Willkomm und nach- 
beriger sechsmonatlicher Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeitshaus, auch Bezah- 
lung sämtlicher Kosten verurtheilt. 
Den 15. April wurde: 
in der Rekurssache des Amtspflegers 
Waizmann, von Ellwangen, das von 
dem Gerichtshofe unterm 29. Okt. vori- 
gen und 1. Januar d. J. gefällte 
(S. :20 des Reg. Blatts v. J. 18235 
eingerückte) Erkenntniß abgeändert, der 
Rekurrent sofort wegen Bezüchts fort- 
gesehter Fälschung von Rechnungen, so 
wie der Faͤlschung eines Protokolls von 
der Instanz entbunden, jedoch zu Be- 
zahlung der in beiden Instanzen aufge- 
laufenen Kosten verurtheilt; 
in der Rekurssache des Conditors Jakob 
Friedrich Gruis, von Heilbronn, das 
von dem Gerichtshofe in Eßlingen un- 
term 18. Januar d. J. gefällte (S. a10 
des Reg. Blatts v. J. 1383 enthaltene) 
Erkenmniß theils abgeändert, eheils 
bestärigt, der Angeschuldigte sofort wegen 
zeitlicher großer, jedoch gröfftentheils 
wieper ersetzter Umterschlagungen und 
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Betrugs, auch Lügen vor Gericht, neben 
der Verbindlichkeit zum Ersaßt des 
Schadens und Bezahlung der Kosten 
beider Insianzen zu einjähriger Fe- 
stungsstrafe mit angemessener Beschäfti- 
gung imnerhalb der Festung verurtheilt. 
Den 29. April wurde: 
in der Rekurssache des Vincenz und 
Anton Widder, von Kappel, O. A. 
Riedlingen, das von dem Gerichtsbofe 
in Ulm unterm 31. Oktober 1833 wegen 
gewaltsamer und erschwerter Widerset- 
lichkeit gegen die Obrigkeit und deren 
Diener, und refp. schwerer Verbal-In- 
jurien und Unbotmäßtzigkeit wider dieselbe 
gefällte (S. 874 des Reg. Blatts v. J. 
1334 enthaltene) Erkenntniß unter Ber- 
urtheilung der Rekurrenten in die Kosten 
dieser Instanz lediglich bestätigt; 
. in der Rekurssache der Johanne Mayer, 
don Stuttgart, das von dem Gerichtshofe 
zu Eßlingen unterm 4. März d. J. we- 
gen der neuerdings gegen sie erhobenen 
wiederholten Diebstähle, wegen Concu- 
binats, wiederholter gewerbemäßiger 
Unzucht in der Residenzstadt Sturtgart 
und deren Umgegend, so wie wegen wie- 
derholter frecher Lügen vor Gericht, wi- 
der dieselbe gefällte (S. 335 des Reg. 
Blatts enthaltene) Erkenntniß unter 
Vernriheilung der Reburrentin in die
	        
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