Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

sabes und Zuscheidung von N der Unter- 
suchungs Kosten eine viermonatliche 
Festungsstrafe mit angemessener Be- 
schäftigung innerhalb der Festung zuer- 
kannt. 
Am 1°0. April wurden verur- 
theilt: 
Johann Friedrich Oehler, von Sers- 
heim, O. A. Vaihingen, wegen zweier 
Diebstähle, wovon der eine qualificirt 
ist, und welche den dritten Diebstahl 
ausmachen, ferner wegen Vagirens und 
Fälschung, auch anderer minder bedeu- 
tender Vergehen, neben dem Ersaße des 
Schadens und sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten zu fünf und zwanzig Stock- 
streichen, einjähriger Festungs- 
strase und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- 
ter Besserung, mindestens aber auf die 
Oauer vön sechs Monaten; 
der zu Heilbronn in Untersuchung 
gekmmene Jakob Friedrich Volz, 
Schiferknecht von Hehenstatt, im Groß- 
herzogthum Hessen, wegen wiederholter 
Diebstähle, Wovon einer qualificirt ist, 
ferner wegen Bagirens und wiederhol- 
ter Scortations-Vergehen, neben dem 
Ersaße des Schadens und sämtlicher 
Umersuchungs-Kosten, zu liebenmo- 
natlicher Festungsstrafe; 
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7. auf den Grund einer von dem O.U. 
Gericht Eßlingen gefährten Umersu- 
chung: 
a) Johann Friedrich Hahn, Ziegler von 
Eßlingen, wegen dritten und ausge- 
zeichneten Diebstahls zu siebenmo, 
natlicher Festungsstrafe und nachhe- 
riger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beitshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Dauer von 
drei und ein halb Monaten; 
b) Johann Georg Haug, Weingärtmer= 
bon Eßlingen, wegen in Gemeinschaft 
mit Hahn verübten ausgezeichneten 
wiederholten Diebstahls zu viermo= 
natlicher Festungsstrafe; 
dabei wurde Jedem der Ersaßz des Scha 
dens unter solidarischer Verbindlichkei, 
und die Bezahlung seiner Arrest= und 
Azungs= auch der Hälfte der Untersu- 
chungs-Kosten auferlegt; 
3. Rosina Wagner, von Endersbach, 
HO.A. Waiblingen, wegen wiederholten 
Vagirens, neben Zuscheidung der Unter- 
suchungs-Kosien zu sechs monatlicher 
Zwangs-Arbeitshausstrafe. 
Am 1. April wurde: 
9. auf den Grund einer von dem Erim- 
nal-Amt Stuttgart gefuͤhrten Unter- 
suchung: 
#) der Johanne Wodwein dön Stut
	        
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