Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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wenigstens aber auf zwei Monate 
erkannt. 
Am 29. April wurden verur- 
theilt: 
35. der vormalige Gemeinde-Rath und 
Stiftangs= Pfleger Augustin Gretten- 
eberger, von Affalterbach, O.A. Mar- 
bach, wegen verübter Fälschung, ge- 
setzter Kassenreste und wegen durch ver- 
letzte Handtreue erschwerter Verheim- 
lichung von zur Gantmasse gehbrigen 
Gegenständen, neben der Verbindlich= 
keit zum Ersaße der Reste samt Zinsen, 
so wie des übrigen Schadens und sämt- 
licher Untersuchungs-Kosten zu drei 
und einhalbmonatlicher Festungs- 
strafe; 
46. Anton Doͤrr, von Pfedelbach, O. A. 
Oehringen, wegen gewaltsamen Aus- 
bruchs aus dem Gefängnisse, neben Zu- 
scheidung seiner Arrest= und 4 der Un- 
tersuchungs= Kosten, über die ihm am 
13. Febr. d. J. zuerkannte achtzehn- 
monatliche Zuchthausstrafe (Reg. Bl- 
S. 3627 zu einer weitern einmonat- 
lichen Zuchthausstrafe. 
Am 3o0. April wurden verur- 
theilt: 
17. der zu Besigheim in Untersuchung ge- 
kommene Johann Friedrich Lade, von 
Kirchberg, O. A. Marbach, wegen wie- 
derholter qualificirter Diebstähle, neben 
dem Ersatze des Schadens und der Un- 
tersuchungs-Kosten zu fünf und zwan,- 
zitg Stockstreichen, achtzehnmo- 
natlicher Festungsstrafe und nachhe- 
riger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beitshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf neun Monate; 
a8. der Kaufmann Carl Friedrich Weck- 
herlin, zu Stuttgart, wegen Beein- 
traͤchtigung seiner Gantmasse durch Ver- 
schweigung und fortgesetzte Benuͤtzung 
eines Kapitals, neben Bezahlung #m## 
licher Untersuchungs-Kasten zu vier 
monatlicher Festungsstrafe mit an- 
gemessener Beschäftigung innerhalb der 
Festung; 
us. die zu Ludwigsburg in Untersuchung 
gekommene Catharina Keidel, von 
Ernsbach, O. A. Oehringen, wegen 
versuchten dritten Diebstahls, Vagie 
rens, Bettelns und Lügen vor Gericht, 
neben Bezahlung ihrer Haft-und Um 
tersuchungs-Kosten zu viermonatli“ 
ccher Zuchthausstrafe und nachheriger 
Einfperrung in ein Zwangs-Arbeité= 
haus bis zu erprobter Besserung, we 
ungsteno aber auf zwei Monate.
	        
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