Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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zu Bezahlung seiner Haft“ und eines 
Theils der Unterst 
Kosten zu achtmon atlicher Festunge- 
Arbeitsstrafe, und 
b) Anne Barbara Haas, von Urach, 
wegen Beihülfe zu dem eben erwähn- 
len Schaf-Diebstahl, auch wegen Lä- 
dens und Läugnens vor Gericht, ne- 
ben substdlarischer Verbindlichkeit zum 
Schadens-Ersatg und, Bezahlung ih- 
rer Haft= und eines Theils der Untor- 
suchungs-Kosten, zu einer viermo- 
natlichen Zuchthausstrafe in Ludwigs- 
burg. 
Den 20. April wurden verur- 
theilt: 
6. Johann Georg Stoll, von Wenden, 
O.A. Nagold, auf den Grund der von 
dein O. A. Gerichte Catw geführten Un- 
tersuchung, wegen dritten quallficirten 
Diebstahls, neben der Verbindlichkeit 
zum Ersatz seiner Haft= und Untersu- 
chungs-Kosten, zu einer ein jährigen 
Zuchthausstrafe in Gotteszell, nebst ei- 
nem Willkomm von 235 Stockstreichen, 
und nächheriger Reklussonin ein Zwangs- 
Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer 
von sechs Monaren; 
7. Heinrich Kicherer, von Mezingen, 
O. A. Urach, auf den Grund der von 
dem O. A. Gerichte Reutlingen geführten 
— 
Catharine Reuster, 
Untersuchung, wegen eines großen und 
wiederholten Diebstahls, sodann wegen 
Injurien, zu zweijähriger Zucht- 
hausstrafe in Gotteszell, nebst einem 
Willkomm von 30 Stockstreichen und 
nachheriger Rekluson in ein Zwangs= 
Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer 
von 11 Jahren, so wie zum Ersaß 
seiner Haft= und Untersuchungs= Ko- 
sten. 
Den 1½4. April wurden verur'- 
theilt: 
Johann Ulrich Koch, von Balingen, 
auf den Grund der von dem O.A.Ge- 
richte Freudensiadt geführten Untersu- 
chung, wegen wiederholten Betrugs, 
auch wegen Luͤgens vor Gericht, neben 
EEIIITIII 
und zu Bezahlung seiner Haft- und 
Umersuchungs= Kosten zu dreimonat- 
licher Festungs- Arbettsstrafe und nach- 
heriger Einschließung in ein Zwangs- 
Arbeitchaus, wenigstens auf die Dauer 
von sechs Wochen; 
von Gunteb 
wangen im Badischen, auf den Grund 
der von dem O.A.Gerichte Oberndorf 
verhandelten Untersuchung, wegen wie 
derholten Concobinurs und Vagirens, 
wiederhölten verbotenen Eintrins in 
das Königreich, und wegen Lügens vor
	        
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