Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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N.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Mintsterium.

Bekanutmachung,  die  Anordnung  regelmäsiger  Semester-Prüfungen  für  die  zweire  Dienst=  Prüfung.
bei  dem  Königl.  Ober,Tribunal  betreffend.

Da  die  Anordnung  regelmäßiger  Semester-Prüfungenfür
  die  zur  zweiten  Dienst-Präfung
  bei  dem  K.  Ober-Tribunal  zu-I

  daͤ  zweiter  Classe  sowohl
für  die  Ordnung  des  Dienstes  bei  dieser
hochsten  Gerichts-Stelle  als  für  die  Beföèrderung
  des  Prüfungs-Geschäftes  erforderlich
  geworden  ist;  so  werden  diejenigen
Referendére,  welche  zu  Erstehung  dieser
Prüfung  befäbiget  und  die  Zulassung  zu
derselben  nachzusuchen  gesonnen  sind,  hierdurch
  aufgefordert,  ihre  diesfälllgen  Gesuche
  auf  die  vorgeschriebene  Weise  und  unter
Augabe  ihres  Aufenthalts-Orts  bis  zum

15.  Juli  d.  J.  bei  dem  K.  Justiz-Ministerium
  um  so  gewisser  einzureichen,  als
im  Falle  des  Nicht-Einhaltens  dieses  Termins
  der  Nachtheil  des  Ausschlusses  von
der  nächsten  Semester-Prüfung  für  die
Säumigen  unfehlbar  eintreten  würde.
Den  zu  dieser  Prüfung  zugcelassenen  Referendaren
  werden  sodann  von  der  Präfungs-Commission
  des  K.  Ober-Tribunals
die  zur  Ausarbeitung  der  Probe-Relationen
  erforderlichen  Abten  ohne  Verzug  zugestellt
  werden.
Stuttgart  den  6.  Juni  1325.
Maucler.

B.)  Der  Deportements  der  Justiz,  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  des  Innern  und  der  Finanzen:

der  Ministerien  der  Justiz,  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  des  Innern
und  der  Finanzen.

Die  Einsendung  der  einer  Dekretur  bedürfenden  Kostengettel  über  Staats-Ausgaben  bekreffend.

Bei  dem  nahe  bevorsiehenden  Termin
zum  Rechnungs-Abschlusse  der  Staats-Haupt-Casse
  und  der  sämtlichen  Special=Cassen,
  werden  die  höheren  Verwaltungs-Behörden

  sowohl,  als  die  ihnen  untergeordneten
  Amtsstellen,  Oberamts-Gerichte,
Oberämter,  Dekanatämter,  Kameral=  und
Forstämter  an  zeitige  und  genaue  Vollzie-