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N. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Mintsterium.
Bekanutmachung, die Anordnung regelmäsiger Semester-Prüfungen für die zweire Dienst= Prüfung.
bei dem Königl. Ober,Tribunal betreffend.
Da die Anordnung regelmäßiger Semester-Prüfungenfür
die zur zweiten Dienst-Präfung
bei dem K. Ober-Tribunal zu-I
daͤ zweiter Classe sowohl
für die Ordnung des Dienstes bei dieser
hochsten Gerichts-Stelle als für die Beföèrderung
des Prüfungs-Geschäftes erforderlich
geworden ist; so werden diejenigen
Referendére, welche zu Erstehung dieser
Prüfung befäbiget und die Zulassung zu
derselben nachzusuchen gesonnen sind, hierdurch
aufgefordert, ihre diesfälllgen Gesuche
auf die vorgeschriebene Weise und unter
Augabe ihres Aufenthalts-Orts bis zum
15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium
um so gewisser einzureichen, als
im Falle des Nicht-Einhaltens dieses Termins
der Nachtheil des Ausschlusses von
der nächsten Semester-Prüfung für die
Säumigen unfehlbar eintreten würde.
Den zu dieser Prüfung zugcelassenen Referendaren
werden sodann von der Präfungs-Commission
des K. Ober-Tribunals
die zur Ausarbeitung der Probe-Relationen
erforderlichen Abten ohne Verzug zugestellt
werden.
Stuttgart den 6. Juni 1325.
Maucler.
B.) Der Deportements der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten,
des Innern und der Finanzen:
der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern
und der Finanzen.
Die Einsendung der einer Dekretur bedürfenden Kostengettel über Staats-Ausgaben bekreffend.
Bei dem nahe bevorsiehenden Termin
zum Rechnungs-Abschlusse der Staats-Haupt-Casse
und der sämtlichen Special=Cassen,
werden die höheren Verwaltungs-Behörden
sowohl, als die ihnen untergeordneten
Amtsstellen, Oberamts-Gerichte,
Oberämter, Dekanatämter, Kameral= und
Forstämter an zeitige und genaue Vollzie-