1 Tschako,
Panzer,
1 grautuchenen Mantel und
1 Tornister.
Ueberdies erhalten die Landjäger die mill-
tärische Auszeichnung eines Rottenmeisters,
die Rotrenmeister die eines Obermanns,
die Obermänner die eines Feldwebels und
die Feldwebel die eines Oberfeldwebels.
Bewaffnet ist die Mannschaft mit
Karabiner,
1 Karteuche und
1 Saͤbel.
Verpfles uns.
. 31.
Sämrliche Kosten des Landjäger-Korps
werden von der Staats-Kasse bestritten
und sind auf den Etat des Ministerium des
nern gebracht.
In acbrech K. 37.
Waffen, Mumnition und große Monti-
rung, letztere mit Räcksicht aufdie bestimm-
te Tragzeit, werden von dem Kriegs-Rath
gegen vierteljaͤhrige Abrechnung mit dem
Ministerium des I andas K
mit Jagdschmären und
bgegeben. . 5.
An Sold und Verpflegung erhalten täg-
lich:
Der Feldwebel
Löhnm . ... 20 kr.
Verpflegumgegeld..... 24 kr.
427
Der Obermann
Löhnunng ... 16 kr.
Verpflegungsgelt. 24 kr.
Der Rottenmeister
Löhnng 10 kr.
Verpflegungsgele 24 kr.
Der Landjäger
Löhnunng ... 6 kr.
Verpflegungsgele 24 kr.
sodann an Extrageldern fuͤr Anschaffung
der kleinen Montirung ic. der Mann vom
Feldwebel abwaͤrts jaͤhrlich 12 fl. 66kr. 5hl.
K. 34.
Jeder der Bezirks-Kommandanten bes
zieht neben freier Wohnung oder derhaͤlt-
nißmäßigem Hauszins an Sage goo fl.
und eine Pferdsration zu Haltung eines
Dienstpferdes;
der Kommandeur aber
Gage
und zwei Pferds-Rationen.
Die Rationen werden nicht in natura,
fondern in einer dem Jahre nach zu bestim-
menden Geldsumme abgereicht.
(. 35.
Außerdem werden dem Kommandeur
und den Bezirks-Kommandanten angemeß
sene Aversal-Summen für Schreib-Ma-
terallen ausgesetzt, womit letztere nicht nur
ihren eigenen Bedarf, sondern auch den
Bedarf der Stations-Kommandanten zu