Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

1 Tschako, 
Panzer, 
1 grautuchenen Mantel und 
1 Tornister. 
Ueberdies erhalten die Landjäger die mill- 
tärische Auszeichnung eines Rottenmeisters, 
die Rotrenmeister die eines Obermanns, 
die Obermänner die eines Feldwebels und 
die Feldwebel die eines Oberfeldwebels. 
Bewaffnet ist die Mannschaft mit 
Karabiner, 
1 Karteuche und 
1 Saͤbel. 
Verpfles uns. 
. 31. 
Sämrliche Kosten des Landjäger-Korps 
werden von der Staats-Kasse bestritten 
und sind auf den Etat des Ministerium des 
nern gebracht. 
In acbrech K. 37. 
Waffen, Mumnition und große Monti- 
rung, letztere mit Räcksicht aufdie bestimm- 
te Tragzeit, werden von dem Kriegs-Rath 
gegen vierteljaͤhrige Abrechnung mit dem 
Ministerium des I andas K 
mit Jagdschmären und 
  
bgegeben. . 5. 
An Sold und Verpflegung erhalten täg- 
lich: 
Der Feldwebel 
Löhnm . ... 20 kr. 
Verpflegumgegeld..... 24 kr. 
427 
Der Obermann 
Löhnunng ... 16 kr. 
Verpflegungsgelt. 24 kr. 
Der Rottenmeister 
Löhnng 10 kr. 
Verpflegungsgele 24 kr. 
Der Landjäger 
Löhnunng ... 6 kr. 
Verpflegungsgele 24 kr. 
sodann an Extrageldern fuͤr Anschaffung 
der kleinen Montirung ic. der Mann vom 
Feldwebel abwaͤrts jaͤhrlich 12 fl. 66kr. 5hl. 
K. 34. 
Jeder der Bezirks-Kommandanten bes 
zieht neben freier Wohnung oder derhaͤlt- 
nißmäßigem Hauszins an Sage goo fl. 
und eine Pferdsration zu Haltung eines 
Dienstpferdes; 
der Kommandeur aber 
Gage 
und zwei Pferds-Rationen. 
Die Rationen werden nicht in natura, 
fondern in einer dem Jahre nach zu bestim- 
menden Geldsumme abgereicht. 
(. 35. 
Außerdem werden dem Kommandeur 
und den Bezirks-Kommandanten angemeß 
sene Aversal-Summen für Schreib-Ma- 
terallen ausgesetzt, womit letztere nicht nur 
ihren eigenen Bedarf, sondern auch den 
Bedarf der Stations-Kommandanten zu
	        
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