Metadata : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Erster Band. (1)

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In  den  Mittheilungen  aus  dem  Königreich  Preußen  werden  11  solche  Todesfälle
  von  Impflingen  aufgeführt,  bei  denen  ein  ursächlicher  Zusammenhang  mit  der
Impfung  ohne  jeden  erweislichen  Grund  behauptet  oder  vermuthet  worden  ist  oder
vermuthet  werden  könnte.  Als  Todesursache  wurde  2  Mal  Cholerine,  je  1  Mal  Lungenentzündung,
  Croup  und  Bronchitis,  6  Mal  Krämpfe  festgestellt.  Bei  Erwähnung
zweier  Todesfälle  aus  letzterer  Ursache  hebt  ein  Kreisphysikus  hervor,  daß  der  Besuch
der  Schänken  nach  der  Impfung  möglicherweise  das  Vorkommen  derartiger  Ereignisse
begünstige.

Aus  Bayern  geschieht  7  solcher  Todesfälle  von  Impflingen  Erwähnung,  welche
„mit  der  Impfung  in  keinem  Zusammenhange  stehen,  aber  doch  zur  Kenntniß  gebracht
werden,  um  etwaigen  falschen  Gerüchten,  an  denen  nicht  gar  selten  eine  maln  fides
Antheil  hat,  mit  dem  Gewichte  von  Thatsachen  begegnen  zu  können.“  Als  Todesursache
wurde  je  1  Mal  Lungenentzündung  und  Bronchitis,  3  Mal  Brechdurchfall,  2  Mal  Durchfall
  mit  Konvulsionen  und  Abzehrung  angegeben.  Im  Königreich  Sachsen  starben
4  Kinder  in  den  ersten  Wochen  nach  der  Impfung,  1  an  Halsleiden,  1  an  fieberhaftem
Lungenkatarrh,  1  an  Krämpfen,  an  denen  das  Kind  bereits  wiederholentlich  gelitten
hatte,  1  an  Varicellen,  welche  damals  auch  bei  den  Geschwistern  aufgetreten  waren.
Wie  ausdrücklich  in  dem  sächsischen  Impfberichte  bemerkt  wird,  war  in  diesen  4  Todesfällen
  irgend  welcher  Zusammenhang  mit  der  Impfung  auszuschliessen.  In  Württemberg
  betrug  die  Zahl  der  Kinder,  welche  innerhalb  der  ersten  7  Tage  nach  der  Impfung
gestorben  sind,  im  Berichtsjahr  bei  den  Erstimpflingen  17  (gegen  8  im  Vorjahr)  und
bei  den  Wiederimpflingen  1  (im  Vorjahr  ebenfalls  1).  Bei  zweien  der  verstorbenen
Erstimpflinge  war  ein  ursächlicher  Zusammenhang  des  Todes  mit  der  vorangegangenen
Impfung  von  vornherein  auszuschließen,  da  der  Tod  durch  zufällige  Verunglückung
(Ueberfahremverden  und  Verbrennung)  verursacht  war;  aber  auch  bei  den  übrigen  15
war  ein  solcher  Zusammenhang  nicht  zu  erniren.  Als  Todesursache  ergab  sich  nämlich
9  Mal  Brechruhr,  3  Mal  katarrhalische  Pneumonie  und  je  1  Mal  Eklampsie,  Masern
und  Scharlach.  Bei  dem  innerhalb  der  ersten  7  Tage  nach  der  Impfung  verstorbenen
Wiederimpfling  war  die  Todesursache  eine  3  Tage  nach  der  Impfung  beim  Spielen
durch  Stehen  auf  dem  Kopf  veranlaßte,  gewaltsame  Beugung  der  Halswirbel  und  darauf
erfolgte  Entzündung  des  Halstheiles  des  Rückenmarks.  Der  Tod  trat  am  6.  Tage  nach
der  Impfung  ein.

Aus  Baden  werden  3  Todesfälle  bald  nach  der  Impfung  erwähnt,  je  1  an
Lungenentzündung,  kapillärer  Bronchitis  und  Hirnhautentzündung  mit  Stimmritzenkrampf.
  Zum  letzteren  Todesfall  bei  einem  7  monatlichen  Kinde  wird  bemerkt,  daß
weder  Arzt  noch  Eltern  den  Tod  mit  der  Impfung  in  Zusammenhang  brachten.  Von
den  7  betreffenden  Todesfällen  im  Großherzogthum  Hessen  waren  2  durch  Diphtheric,
3  durch  Brechdurchfall  bezw  Darmkatarrh  bedingt,  ein  Kind  starb  an  Pyämie,  welche
aber  nicht  von  den  Impfstellen,  sondern  von  einem  durch  einen  Pfuscher  ohne  antiseptische
  Vorsichtsmaßregeln  eröffneten  Halsdrüsenabsceß  ausgegangen  war;  endlich  starb
ein  Impfling,  dessen  Todesursache  nicht  näher  angegeben  ist;  ein  Zusammenhang  mit
der  Impfung  wurde  jedoch  wie  in  den  übrigen  6  Fällen  abgelehnt.

In  Sachsen-Weimar  starb  während  der  Entwickelung  der  Impfpusteln  ein
kleines  Kind  nach  2-tägigem  Kranksein  an  „Zahnkrämpfen.“  Der  Impfarzt  sieht  den
Todesfall  nicht  als  Folge  der  Impfung  an,  sondern  hält  das  Vorkommniß  für  ein
„unglückliches  Zusammentreffen“,  wie  es  übrigens  auch  von  den  Leuten  am  betreffenden
Orte  beurtheilt  wurde.  In  Sachsen-Koburg-Gotha  starb  ein  Kind  4  Tage  nach  der
Impfung  an  Croup,  ein  anderes  erkrankte  20  Tage  nach  der  Impfung  in  Folge  einer