Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Neben-Umständen durch den Orts-Vor- 
steher, bei Gefangenen? Transporten die 
Uebergabe des Transports und die Stun- 
de des, Abgangs von der absendenden Be- 
Hörde, die richtige Ueberlieferung des Ge- 
fasgenen und die. Abgabe der im Trans- 
portschein spegifizirten Esfekten aber nebst 
der Stunde der Ankunft durch die Stelle, 
an welche der Gefangene abgeliefert wor- 
den ist, und die Postwagen-Begleitung 
durch das Letreffende Post= Amt in dem 
Dienst-Jouxrnal beurbundet werden. 
Erdlich werden in dasselbe alle Aufträge 
von Wichtigkeit von den Behörden einge- 
rragen. 
S. 65. 
Die militärischen Vorgesetzten, denen 
zunächst die Prüfung der Dienst-Jour- 
nale obliegt, sind angewiesen, jede hiebei 
entdeckte Unrichtigkeit oder Nachläßigkeit 
unnachsschtlich zu ahnden, den Eivil-Be- 
börden aber von denjenigen Gegenständen, 
die ssch etwa zu einer Verfügung dersel- 
ben rignen, oder sonst für sie von Interesse 
sepn dürften, Anzeige zu machen. 
Dieuslbücher der Starions-Komman= 
3 danten. 
C. 66. 
Außer khren eigenen Dleust-Fournalen 
führen die Stations-Kommandauten! 
448. 
1y elne Kommaadirliste (Roster), wo- 
nach die Reihenfolge, in welcher de 
einzelnen Landjäger zu den gewöhmli- 
chen und außergewöhnlichen Verrich- 
tungen den Befehlen der Eivil-Be- 
hörden gemäß, zu verwenden sind, be- 
stimmt wird; 
à) eine Stations= und Eonduite" List, 
in welche die Aufstellung der Mann- 
schaft an den einzelnen Stations-Or- 
ten, seuner alle ausgezeichnetere Dienst- 
leistungen der einzelnen Landjäger, 
ihre Dienstfehler und die deshalb ge: 
gen sie — sey es von der Cidil= oder 
Militär-Behörde erkannten Strafen, 
eingetragen werden; 
3) eine Verpflegungs -Liste, worin sse 
sich die halbmonarlich für die Mann- 
schaft erhobenen und an sie ausge- 
zahlten Gebühren (§.4.) von lehzte 
rer bescheinigen lassen; 
4) eine Munitions = Liste, worin der 
Verbrauch an Munition in ihrer Ab- 
theilung zu verzeichnen ist; 
5) Concept-Bücher für Rapporte, Meb, 
dungen und andere schriftliche Mil- 
theilungen. 
Die erhaltenen schriftlichen Befehle wer 
den von den Stations = Kommandamt#en 
numerirt, und in ztitgemäßer Ordnung in 
Hefte gesammelt.
	        
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