Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

solle, 
damit die Repar:itions = Urkunden 
längstens bis zum 1. September d. J. an 
die Brandschadens-Versicherangs-Haupt- 
satze 
455 
Kasse eingeschickt werden koͤnnen. 
Sruttgart den 20 Juni 18-3. 
Schmidlin. 
b) Die Ersetzung zufällig abgeheuder Mitgkicder der Bürger, Ausschüsse betreffend. 
Das Edikt über die Gemeinde-Ver- 
waltung vom 1. März 1822 enthält keine 
Bestimmung darüber, wie es mit dem Er- 
der im Laufe des Jahrs zufállig ab- 
gehenden Mitglieder der Bürger-Aus- 
schüsse gehalten werden soll. 
Um die hierüber aufgeworfenen Zweifel 
zuheben, wird andurch folgendes verordnet: 
1) 
2) 
Wenn das abgekommene Mitglied 
der aͤltern Haͤlfte des Ausschusses, 
welche am Ende desselben Jahres oh- 
nehin auszutreten haͤtte, angehörte, 
so ist die Ersetzung desselben Lis zur 
naͤchen Ernenerung dieser see (bis 
zum Ende des Verwaltungs-Jahrs) 
im Anstand zu lassen. 
War hingegen das abgekommene 
Mitglied unter der jüngern, auch für 
das folgende Jahr beizubehaltenden 
Hälfte des Ausschusses begriffen, so 
ist zugleich mit der am Schlusse des 
Jahres vorzunehmenden Erneuerung. 
der andern Hälfte ein Ersahmann für 
jenes abgegangene Mitglied zu wäh= 
len, welcher sodann als zur ältern 
Hälfte gehbrig zu betrachten ist, und 
demnach mit dieser lehtern nach Ab- 
lauf des nächsten Jahres wieder aus- 
tritt. 
Die Bürgerschaftst hierüber vor der 
Wahlhandlung gehöbrig zu belehren. 
3) Sollten besondere Umstände die frü- 
here Ersetzung eines abgekommenen 
Mitglicds räthlich oder nothwendig 
machen, so kann, ohne Unterschied, 
ob der Abgebommene der nächst aus- 
tretenden oder der länger bleibenden 
Hälfte angehört hat, Ausnahmsweise 
der gleichbaldigen Wahl eines Ersaß= 
mannes Statt gegeben werden. 
Stuttgart den ro. Juni 1835. 
Schmidlin. 
D Die Einsendung der auf den 50. Juni d. J. verfallenden Landjäger-Kosten-Verzeichnisse betreffend. 
Um der Staate-Kasse die zeitige Ab- 
rechnung mit den #mts -Pflegen und den 
Abschluß ihrer Bücher zu der festgeses- 
ten Zeit auch in Beziehung auf die Kosten 
des Landjäger-Korps moglich zu machen, 
erhalten die sümtlichen Amts--Pflegen den
	        
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