köngen, O.A. Reuttlingen, wegen theil-
.weiser Begünstigung eines an dem Reutt-
linger Oberamts-Verband verübten
(großen Betrugs und wirklicher Theil-
nahme an den Vortheilen desselben, so
wie wegen elniger unvorsichtigen Beur-
kundungen, neben Entsehung von sei-
nem Amte und Unfähigkeits-Erklärung
zu Bebleidung einer jeden andern öffentli-
cchen Stelle zu sechswöchiger Festungs-
Arbeitsstrafe und zu Bezahlung eines
angemessenen Theils der Untersuchungs-
Kosten, so wie zum Erfaß des gestifteten
Schadens verurtheilt.
Den 3f0. Mai wurde:
10. Jakob Schneider, von Roth, O.A.
Freudenstadt, auf den Grund der von
dem O. A. Gericht Oberndorf geführten
Untersuchung, wegen elnes durch Ein-
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bruch erschwerten Kirchen-Diebstahle,
ferner wegen Urkunden-Fälschung, Va-
girens, muthwilligen Längnens und m-
gebührlichen Betragens vor Gericht zu
bier und einhalbmonatlicher Fe-
Ktungs= Arbeitsstrafe, so wie zu Bezah=
lung seiner Haft= und Untersüchungs-
Kosten verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
11. die unterm 2o. März d. J. wegen
Diebstahls und Betrugs zu drei und
einhalbmonatlicher Zuchthausstrafe
in Ludwigsburg verurtheilte Anna Bar-
bara Zeeb, von Freudenstadt, wegen
eines neuerlich verübten kleinen Dieb-
stahls mit einem Zusaß von vierzehen
Tagen belegt, auch in die aufgelaufe-
nen weiteren Untersuchungs= Kesten
verfällt.
Erkenntnisse in Rebisions-Fällen.
Den 5. April isßt:
12. in der von Amts wegen zur Revision
vorgelegten Untersuchungssache gegen
Anna Maria Haller, von Endingen,
O.A. Balingen, von dem Criminal=
Senat des Königlichen Ober-Tribu-
nals erkannt worden, daß dle Angeschul-
digte wegen nächsten Versuchs des
Mords und durch Fahrläßigkeit verschul-
deter Tödtung ihres neugebohrnen Kin-
des, neben Bezahlung ihrer Verhafts-
Untersuchungs= und Vertheid'gungs=
Kosten zu einer fünfzehen jährigen
Zuchthausstrafe in Ludwigsburg zu ver-
urtheilen sey.
Dieses Erkenntniß wurde auch im Gna-
denwege von Seiner Königlichen
Majestät vermöge höchster Enrschlie-
ßung vom 16. Mai 1825 nicht gemil-
dert.